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Gesellschaft für private Finanzplanung

Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Ein finanzieller Vorteil im Ruhestand

Wer während des Arbeitslebens in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert war, wird mit Eintritt in den Ruhestand automatisch der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zugeordnet. (§ 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V) Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Krankenkasse, sondern um einen besonderen Versichertenstatus innerhalb der GKV, der entscheidend für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter ist.

Unterschiede zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung

Angestellte sind in der Regel entweder pflichtversichert oder aufgrund ihres Einkommens freiwillig in der GKV versichert. In beiden Fällen erfolgt die Beitragszahlung hauptsächlich über das Arbeitseinkommen, wobei der Arbeitgeberanteil ebenfalls berücksichtigt wird. Für Angestellte ergibt sich daher kein wesentlicher Unterschied in der Beitragsbelastung.

Anders ist die Situation bei Selbständigen: Sie sind freiwillig in der GKV versichert und müssen Beiträge auf sämtliche Einkunftsarten zahlen, die im Steuerbescheid aufgeführt sind. Dazu gehören neben dem Arbeitseinkommen auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen und anderen Quellen.

Vorteile der KVdR für freiwillig Versicherte im Rentenalter

Mit Eintritt in den Ruhestand können auch freiwillig Versicherte in die KVdR aufgenommen werden. Der große Vorteil: In der KVdR werden Beiträge nur auf die gesetzliche Rente erhoben – nicht mehr auf sämtliche Einkunftsarten. Das bedeutet eine erhebliche finanzielle Entlastung im Vergleich zur freiwilligen Versicherung in der GKV oder gar zur privaten Krankenversicherung (PKV).

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der KVdR

Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

– In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss man mindestens 90 % der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein (Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft).
– Zeiten der Familienversicherung werden angerechnet.
– Für jedes Kind erhält man drei Jahre als Vorversicherungszeit angerechnet, auch wenn die Kinder früher geboren wurden.

Es lohnt sich daher, die eigene Versicherungshistorie genau zu prüfen und rechtzeitig zu planen, um später von den Vorteilen der KVdR profitieren zu können.

Fazit

Die Mitgliedschaft in der KVdR bietet insbesondere für Selbständige im Rentenalter einen erheblichen Beitragsvorteil. Wer die Voraussetzungen erfüllt, zahlt nur noch auf die gesetzliche Rente Krankenversicherungsbeiträge – andere Einkünfte bleiben beitragsfrei.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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