Bei der Bildung der Versicherungssumme für eine Hausratversicherung orientiert man sich oftmals an der Faustformel „650 € x m² Wohnfläche = Versicherungssumme“. Dies ist zumeist auch die Vorraussetzung um den Unterersicherungsverzicht zu erhalten. Was jedoch nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die korrekte Absicherung von Wertsachen – diese sind nämlich in aller Regel nicht bis zur Versicherungssumme mitversichert, sondern nur bis zu einer Entschädigungsgrenze von xx% der Versicherungssumme (dies variiert je nach Tarif und kann auf Wunsch, gegen einen Beitragszuschlag, erhöht werden). Bei einer Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen ist zu beachten, dass unter Umständen bestimmte Sicherungsanforderungen erfüllt werden müssen.
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17. November 2023
von Wolfgang Ruch
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