In vielen Fällen, z. B. nach einem Fahrraddiebstahl oder nach einer Sachbeschädigung verlangt Ihre Versicherung eine offizielle polizeiliche Anzeige. Doch Sie müssen heute nicht mehr zwangsläufig persönlich auf eine Polizeiwache gehen. Über das Portal der Onlinewache der Polizei in Deutschland können Sie die Anzeige bequem online erstatten — von zuhause aus.
https://portal.onlinewache.polizei.de
Eine Online-Anzeige ist insbesondere geeignet bei:
- Fahrraddiebstahl oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen
- Sachbeschädigung oder Vandalismus
- Betrug, Daten-/Internetkriminalität oder Online-Betrugsfälle
- Anderen Delikten, bei denen keine unmittelbare Gefahr besteht, aber eine Anzeige erforderlich ist (z. B. für Versicherungsansprüche)
So funktioniert’s: Schritt-für-Schritt
- Rufen Sie das Portal der Onlinewache auf und wählen Sie das Bundesland, in dem der Vorfall stattgefunden hat.
- Wählen Sie die passende Kategorie (z. B. „Diebstahl“, „Sachbeschädigung“, „Andere Strafanzeige“).
- Füllen Sie das Formular aus: Ort, Zeit, Beschreibung des Vorfalls, Ihre Kontaktdaten, ggf. Angaben zum Täter oder Zeugen.
- Laden Sie – falls verfügbar – Belege, Fotos oder Kaufnachweise hoch (z. B. Seriennummer bei Fahrrädern). Das erleichtert Nachvollziehbarkeit und ist wichtig für Versicherungen.
- Nach Abschicken erhalten Sie eine Bestätigung mit Vorgangs- bzw. Aktenzeichen – diesen Nachweis sollten Sie unbedingt sichern und ggf. Ihrer Versicherung vorlegen.Wichtig: Versicherungen brauchen auch den Anzeigentext der Anzeige. Daher bitte diesen als pdf vor dem Schließen des Browser runterladen!
Wichtig: Eine Online-Anzeige ist nicht für Notfälle gedacht – bei Gefahr oder Gewalt sofort den Notruf 110 wählen!!!
Ihr
Wolfgang Ruch