Ein Kfz-Versicherer darf seine Vollkaskoleistungen bereits dann um die Hälfte kürzen, wenn nach dem Genuss auch nur geringer Alkoholmengen ein Unfall verursacht wurde. In einem konkreten Fall war der Fahrzeugführer in einer Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen und prallte gegen … Weiterlesen
7. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
Keine Kommentare