Wer anderen einen Schaden zufügt, ist erst mal prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Regelung ist bestens bekannt. Für die Kostenübernahme aus dieser Haftung sollte jeder eine Haftpflichtversicherung besitzen.
Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten (z.B. Kunden) aus? War da nicht irgendwas mit maximal 3 Monatsgehältern?
Ich möchte Ihnen im Folgenden das ein oder andere Interessante rund ums Thema Arbeitnehmerhaftung mit auf den Weg geben.
Grundsätzliches
In der Regel handelt es sich um Fälle, bei denen Arbeitnehmer während der Erbringung ihrer Arbeitsleistung Schäden verursachen. Dies können Personen- oder Sach- oder auch reine Vermögensschäden sein. Sie können den Arbeitgeber selbst, andere Mitarbeiter, Kunden oder sonstige Dritte, die mit dem Unternehmen nicht in einer Vertragsbeziehung stehen, treffen.
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