Oder: Keine Pflicht zur Mitteilung über fehlende Gebäudeversicherung“ – was Immobilienverkäufer und -käufer jetzt wissen sollten
Am 20. März 2020 entschied der BGH im Urteil V ZR 61/19, dass ein Verkäufer eines bebauten Grundstücks grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Käufer ungefragt darüber zu informieren, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Wohn- bzw. Gebäudeversicherung besteht oder dass eine solche Versicherung nach Vertragsabschluss, aber vor Eigentumsübertragung, gekündigt wurde.
24. November 2025
von Wolfgang Ruch
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