Das einzig stetige ist der Wandel… Bei Unfällen mit Gespannen haftet ab sofort wieder der Halter des Zugfahrzeugs.
Die gesetzliche Haftung für Kfz-Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, ist seit dem 17.Juli 2020 deutlich begrenzt worden. Unfallschäden bei sogenannten Gespannen zahlen jetzt wieder die Besitzer der Zugfahrzeuge. Damit wird eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber korrigiert, die eine Teilung der Kosten zwischen dem Versicherer des Zugfahrzeuges und dem Versicherer des Anhängers vorschrieb. Anhänger-Haftpflichtversicherungen müssen nur leisten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkt. Das ist zum Beispiel wenn:
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