Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Beitragsanpassung in PKV und GKV – Hätten Sie es gewusst …?

Derzeit schauen Verbraucher ungern in ihre Briefkästen. Der November und der Dezember sind bekanntermaßen die Monate, in denen viele privat Krankenversicherte Post von ihrem Versicherer bekommen – oftmals mit der Ankündigung, die Beiträge im nächsten Jahr erhöhen zu müssen. Selbst die Debeka, die sich im PKV-Markt über viele Jahre mit stabilen Beiträgen und dem höchsten Neuzuwachsgeschäft in der PKV rühmte, wird die Beiträge ab dem 01.01.2021 um durchschnittlich 17,6 % anheben.

Viele Gründe für die Beitragserhöhungen haben die Kunden schon als Erklärung gehört. So werden steigende Kosten im Gesundheitssystem bei vielen Versicherungen als Grund für die Beitragsanpassungen genannt. Aber auch der demografische Wandel spielt eine große Rolle. Nicht zuletzt ist auch die anhaltende Niedrigzinspolitik ein wesentlicher Grund. Alle diese Faktoren führen kalkulationsbedingt vielfach zu einer Beitragsanpassung in bestimmten Tarifen. Der Aufschrei bei den Verbrauchern und vor allem in der Medienlandschaft und teilweise in der Politik wird dann wiederholt lauter.

Allerdings möchte ich Ihnen einen erweiterten Blickwinkel zu den Beitragsanpassungen im dualen Gesundheitssystem aufzeigen, der Ihnen vielleicht helfen kann, das Vertrauen in die PKV-Absicherung weiterhin zu festigen:

Denn während die privaten Versicherer weniger Regulierungsmechanismen haben, können die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die steigenden Kosten im sozialen Gesundheitssystem – für den Verbraucher überwiegend nicht auf den ersten Blick erkennbar! – durch Steuermittel, Rabatte für Arzneien, Deckelungen der Ärztehonorare, Reduzierung des Leistungsumfangs und Reglementierung der Verwaltungskosten kompensieren. Eine eindeutige Kostentransparenz hat der gesetzlich Versicherte nur, wenn der jeweilige GKV-Träger den individuellen Zusatzbeitrag oder die Regierung den allgemeinen Beitragssatz (aktuell: 14,6 %) erhöht.

Zu den Fakten
Die Leistungen der GKV wurden seit 1982 vom Gesetzgeber regelmäßig eingeschränkt. Was bedeutet das für gesetzlich Versicherte? Aufgrund der gleichen Faktoren, die auch zu Kostensteigerungen in der PKV führen, sind ebenfalls „Maßnahmen“ im sozialen System zwingend notwendig.
Ein PKV Vertrag ist jedoch ein privatrechtlicher Vertrag, der nicht einseitig geändert werden kann. Und das ordentliche Kündigungsrecht für die Versicherung ist gem. §206 VVG ausgeschlossen. Der PKV bleibt damit lediglich das Mittel der Beitragserhöhung, um die anfallenden Kosten zu stemmen.

Gerne möchte ich Sie an dieser Stelle mit einigen Fakten aus dem GKV-System konfrontieren, die vielfach weder in den einschlägigen Medien, noch aus der Politik an die Mehrheit der Verbraucher transparent kommuniziert werden:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde 2020 bereits von 0,9 % auf 1,1 % angehoben. Wegen eines Milliardenlochs bei den gesetzlichen Krankenkassen in der Corona-Krise müssen sich die GKV-Mitglieder im neuen Jahr auf etwas höhere Beiträge gefasst machen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 wird um 0,2 Punkte auf 1,3 % steigen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt in der GKV seit Jahren ebenfalls regelmäßig. Für 2021 ist eine Steigerung von aktuell 4.687,50 Euro im Monat (56.250 Euro jährlich) auf 4.837,50 Euro (58.050 Euro jährlich) gesetzlich verabschiedet.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt seit Jahren ebenfalls kontinuierlich. Für 2021 wird eine Steigerung von aktuell 62.550 Euro im Jahr auf 64.350 Euro gesetzlich festgelegt.
Durch die Anhebung der BBG sowie durch die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages beziffert sich der maximale GKV-Höchstbeitrag (inkl. Pflegepflichtversicherung) für das Jahr 2021 auf 928,80 € monatlich. Welchen Beitrag zahlen Sie bei einem hoffentlich besseren Leistungsumfang in Ihrer PKV?

Am 23.09.2020 beschließt das Kabinett das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“. Aufgrund der Coronakrise sind hierbei wesentliche Inhalte: „…finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, erhält die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro. Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt. Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze werden zudem das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet.“ (Pressemitteilung BMG)
Hinzu kommt die Investitionshilfe des Bundes für die Krankenhäuser in Höhe von drei Milliarden Euro.
Der festgeschriebene Bundeszuschuss aus Steuermitteln wird somit 2021 von 14,5 Mrd. Euro (2020) auf 22,5 Mrd. Euro steigen. Das bedeutet eine Steigerung aus Steuermitteln von knapp 55,17 %.
Hätte Sie das gewußt?

Ergänzen möchte ich diese Fakten noch um folgende Information: Nächstes Jahr ist Wahljahr. Ich bin überzeugt, dass das nächste Jahr wieder einmal durch eine Diskussion um eine „Bürgerversicherung“ geprägt sein wird. Warum? Das Milliardendefizit des sozialen Gesundheitssystems benötigt auch zukünftig weitere „Finanzspritzen“, um die laufenden, aber auch die zukünftigen Leistungsausgaben finanzieren zu können. Da würde eine mögliche gesetzliche Vereinnahmung der knapp 272 Mrd. Euro aus den PKV-Altersrückstellungen (= gut gefüllter Sparstrumpf des PKV-Systems) dem geschundenen GKV-System sicherlich gut tun, oder?

Fazit
Nach wie vor vertrete ich – trotz der regelmäßigen BAP Diskussion – die Überzeugung, dass eine PKV in einem leistungsstarken Tarif erhebliche Vorteile bietet.  Aber auch die GKV kann für verschiedene persönliche Bedürfnisse die Richtige Wahl sein. Daher unterstütze ich meine Kunden auch bei der Rückkehr in die GKV. Ziel muss eine bedarfsgerechte Beratung über den Leistungswunsch und die Bezahlbarkeit der Krankenversicherung sein. So gibt es z.B. auch die Möglichkeit, zusammen mit der GKV eine private Zusatzversicherung abzuschließen, um sich ggf. die Vorteile aus beiden Systemen zu holen.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Sprechen Sie mich an.
Ihr
Wolfgang Ruch

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