Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Änderung des Zusatzbeitrages in der GKV zum 1.1.2021

Wie jedes Jahr, ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (hier gibt es mehr Infos dazu) und auch die Beiträge in der GKV.

Der Gesetzgeber hat den Basisbeitrag auf 14,6% festgeschrieben und jede Krankenversicherung muss dann je nach Finanzsituation der KV einen individuellen zusätzlichen Beitragssatz festlegen. Die Krankenkasse muss die Versicherten bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2021 beträgt 1,3%

Hier eine kleine Auswahl an Gesellschaften:

Barmer   1,5%
DAK        1,5%
KKH        1,5%

Durchschnitt:    1,3%

BKK VBU           1,3%
HEK                    1,3%
Siemens BKK    1,3%

BKK MH Plus    1,28%
TK Techniker     1,2%

Wer bei einer Gesellschaft in der Gruppe oberhalb des Durchschnittsbeitrages ist, könnte sich aus finanziellen Gründen überlegen, seine Krankenkasse zu wechseln.

Dabei muss sei diesem Jahr die alte Krankenkasse gar nicht mehr extra gekündigt werden, sondern durch den Antrag bei der neuen Gesellschaft wird dies von dieser erledigt.
Der Arbeitgeber wird auch automatisch informiert.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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