Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Fahrradversicherung

3850-fahrrad-am-holzstapelEs wird Frühling und neben der Gartenarbeit werden auch die Fahrräder wieder aus den Kellern und Schuppen geholt. Leider nehmen ab jetzt auch die Zahl der Fahrraddiebstähle wieder deutlich zu. Rund 317.000 Fahrräder wurden 2013 in Deutschland gestohlen – und nur knapp zehn Prozent der Diebstähle konnte die Polizei aufklären. Drei ebenso grundlegende wie einfach zu handhabende Sicherungen helfen da weiter:

• Stabiles Fahrradschloss: Fünf bis zehn Prozent des Radneupreises sollten in die mechanische Sicherung investiert werden. Je stabiler und schwerer diese ist, umso sicherer ist sie auch.

• Rad fest anschließen: Abgeschlossene, aber nicht angeschlossene Räder können Diebe mühelos wegtragen. Sind Vorder- und Hinterrad dagegen an fest verankerten Gegenständen gesichert, schreckt das ab.

• Codierung: Die Polizei, Fahrradhändler und -vereine können verschlüsselte, personenbezogene Daten auf dem Rahmen anbringen. Dieses bewährte Fahndungsmittel schreckt Diebe schon im Vorfeld ab.

Trotzdem kann man sich leider manchmal nicht gegen einen Diebstahl schützen. Dann ist es wichtig, dass der finanzielle Schaden von einer Versicherung ersetzt wird.

Ein großer Irrtum bei vielen Kunden ist, dass diese denken, dass ihr Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert ist. Das stimmt eben nur zum Teil. War das Fahrrad im eigenen Keller, zu dem nur Sie einen Schlüssel haben, ja. Dann gehört es normal zum Hausrat und ist über die Hausratversicherung versichert. War das Fahrrad dagegen im zum Haus gehörenden Fahrradkeller oder vor dem Haus am Fahrradständer oder am Bahnhof etc. angeschlossen, dann handelt es sich nicht mehr um einen Ort, der durch den Versicherungsschutz der Hausratversicherung abgesichert ist.

Für diesen Fall benötigen Sie eine separate Fahrradversicherung oder den Baustein Fahrradversicherung in der Hausratversicherung. Dann ist das Fahrrad auch außerhalb der Wohnung und des Kellers versichert. Allerdings sollte man die Bedingungen genau lesen. So muss teilweise das Fahrrad an einem Gegenstand angeschlossen gewesen sein und darf nur zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr gestohlen worden sein, um finanziellen Ersatz zu bekommen.

Und selbst, wenn Sie das alles beachtet haben, gibt es leider immer wieder Komplikationen mit der Versicherung, wenn es um die Entschädigung geht. Der Kunde muss nämlich den Schaden und den Besitz des Fahrrades beweisen!

Damit Ihnen das im Schadensfall nicht so schwer fällt, finden Sie hier einen Fahrradpass.
Bitte schon heute ausfüllen, dann klappt es auch mit der Entschädigung, wenn es schon gestohlen wurde.

Ihr
Wolfgang Ruch

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