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Immobilienmakler – Neue Kostenverteilung der Maklerprovision

Letzte Woche hat der Bundestag ein Gesetz in der 1. Lesung verabschiedet, das für die Zukunft regelt, dass die Kosten für Immobiliemakler immer Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen tragen werden.

In vielen Regionen ist dies eine gigantische Preisersparnis, da es dort bisher die Regel war, dass der Käufer die volle Maklerprovision von bis zu 7,14% des Kaufpreises aus eigener Tasche zahlen muss.

Da die Maklerprovision meistens nicht von der Bank als Substanzwert anerkannt wird, muss dieser Betrag zusätzlich zu den Notar- und Grunderwerbsteuern aus dem Eigenkapital bedient werden. Hier wird also zukünftig eine Ersparnis eintreten.

Wie sieht es aktuell in Ihrem Bundesland aus?

Bundesland Maklerprovision gesamt Anteil Verkäufer Anteil Käufer
Baden-Württemberg 7,14% 3,57% 3,57%
Bayern 7,14% 3,57% 3,57%
Berlin 7,14% 0% 7,14%
Brandenburg 7,14% 0% 7,14%
Bremen 5,95% 0% 5,95%
Hamburg 6,25% 0% 6,25%
Hessen 5,95% 0% 5,95%
Mecklenburg-Vorpommern 5,95% 2,38% 3,57%
Niedersachsen 7,14 % oder 4,76-5,95 % 3,57 % oder 0 % 3,57 % oder 4,76-5,95 %
Nordrhein-Westfalen 7,14% 3,57% 3,57%
Rheinland-Pfalz 7,14% 3,57% 3,57%
Saarland 7,14% 3,57% 3,57%
Sachsen 7,14% 3,57% 3,57%
Sachsen-Anhalt 7,14% 3,57% 3,57%
Schleswig-Holstein 7,14% 3,57% 3,57%
Thüringen 7,14% 3,57% 3,57%

(Tabelle Stand 2020 vor Änderung des Gesetzes)

Hoffen wir, dass die Kosten der halben Maklerprovision nicht als zusätzlicher Betrag auf den Kaufpreis raufgeschlagen werden…

Spannend wird es noch bei der Umsetzung des Gesetzes werden, wenn dies endgültig verabschiedet wird. Es ist angedacht, dass der Makler erst die Zahlung der Maklerprovision durch den Verkäufer belegen muss, bevor der Käufer seine zahlt. Dadurch sollen Rabatte auf Verkäuferseite vermieden werden.

Wir werden sehen, wie es weitergeht.
Vermutlich wird das Gesetz zum 1.1.2021 in Kraft treten.

Ihr
Wolfgang Ruch

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