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Kinder-E-Scooter: Harmloses Spielzeug oder gefährliche Grauzone?

Auf den ersten Blick wirken Kinder-E-Scooter wie ein ungefährliches Freizeitspielzeug. Sie sind klein, wendig und offenbar schnell verfügbar – online oder im Spielzeughandel. Doch der Schein trügt: Viele dieser Modelle fallen rechtlich nicht mehr unter „Spielzeug“, sondern gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Und genau hier beginnt das Problem – für Kinder, Eltern und andere Verkehrsteilnehmer.

Ab wann ist ein Kinder-E-Scooter ein Kraftfahrzeug?

Sobald ein E-Scooter schneller als 6 km/h fährt, gilt er in Deutschland nicht mehr als Spielzeug. Er wird dann rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Damit greifen automatisch mehrere gesetzliche Anforderungen:

    • Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen)
    • Zulassungspflicht
    • Mindestalter
    • Einhaltung der Verkehrsregeln

Die allermeisten Kinder-E-Scooter, die frei im Handel erhältlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie haben weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Betriebserlaubnis – dürfen also nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Was bedeutet das konkret für Eltern und Kinder?

Wer ein solches Fahrzeug trotzdem im öffentlichen Raum nutzt – egal ob auf Gehwegen, Radwegen oder Straßen – begeht eine Ordnungswidrigkeit, in vielen Fällen sogar eine Straftat.

Typische Konsequenzen können sein:

  • Bußgeld und Verwaltungsgebühren
  • Strafanzeige gegen den Halter (meist ein Elternteil)
  • Punkte in Flensburg
  • Kein Versicherungsschutz im Schadenfall

Besonders heikel: Kommt es zu einem Unfall, müssen Schäden und Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt werden – unter Umständen in fünf- oder sechsstelliger Höhe.

Typische Verstöße mit einem (nicht zugelassenen) E-Scooter

Auch bei zugelassenen E-Scootern werden regelmäßig Verstöße festgestellt, u. a.:

  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen
  • Fahren ohne Licht
  • Benutzung des Gehwegs
  • Handy am Steuer
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung
  • Mitnahme einer zweiten Person
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss

Das zeigt: Selbst „legale“ E-Scooter bergen erhebliche Risiken, wenn sie falsch benutzt werden.

Warum ist das kein „Kavaliersdelikt“?

Ein E-Scooter ist kein Spielzeug-Bobbycar. Er fährt teilweise 15–25 km/h, hat ein erhebliches Eigengewicht und kann bei einem Zusammenstoß schwere Verletzungen verursachen – für das fahrende Kind genauso wie für Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.

Gerade Kinder unterschätzen oft:

  • ihre Geschwindigkeit
  • ihren Bremsweg
  • ihre Reaktionsfähigkeit
  • die Gefahren im Straßenverkehr

Was ist die sichere Alternative?

Wenn ein E-Scooter genutzt werden soll, dann:

✔ Nur Modelle mit Straßenzulassung
✔ Mindestalter beachten (in der Regel ab 14 Jahren)
✔ Nur mit Versicherungskennzeichen
✔ Ausschließlich auf Radwegen oder der Straße
✔ Helm empfohlen

Für jüngere Kinder sind nicht-motorisierte Roller oder Fahrräder auf verkehrsberuhigten Flächen die deutlich sicherere Wahl.

Fazit

Kinder-E-Scooter sind kein unbedenkliches Spielzeug. Ohne Zulassung und Versicherung dürfen sie im öffentlichen Raum nicht gefahren werden. Eltern sollten sich vor dem Kauf und vor der Nutzung unbedingt informieren – denn im schlimmigsten Fall wird aus einem „spaßigen Geschenk“ ein teurer und folgenschwerer Fehler.

👉 Mein Tipp: Lieber einmal mehr nachfragen, bevor man einem Kind einen E-Scooter kauft – insbesondere, wenn er schneller als 6 km/h fährt.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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