Auf den ersten Blick wirken Kinder-E-Scooter wie ein ungefährliches Freizeitspielzeug. Sie sind klein, wendig und offenbar schnell verfügbar – online oder im Spielzeughandel. Doch der Schein trügt: Viele dieser Modelle fallen rechtlich nicht mehr unter „Spielzeug“, sondern gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Und genau hier beginnt das Problem – für Kinder, Eltern und andere Verkehrsteilnehmer.
Ab wann ist ein Kinder-E-Scooter ein Kraftfahrzeug?
Sobald ein E-Scooter schneller als 6 km/h fährt, gilt er in Deutschland nicht mehr als Spielzeug. Er wird dann rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Damit greifen automatisch mehrere gesetzliche Anforderungen:
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- Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen)
- Zulassungspflicht
- Mindestalter
- Einhaltung der Verkehrsregeln
Die allermeisten Kinder-E-Scooter, die frei im Handel erhältlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie haben weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Betriebserlaubnis – dürfen also nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Was bedeutet das konkret für Eltern und Kinder?
Wer ein solches Fahrzeug trotzdem im öffentlichen Raum nutzt – egal ob auf Gehwegen, Radwegen oder Straßen – begeht eine Ordnungswidrigkeit, in vielen Fällen sogar eine Straftat.
Typische Konsequenzen können sein:
- Bußgeld und Verwaltungsgebühren
- Strafanzeige gegen den Halter (meist ein Elternteil)
- Punkte in Flensburg
- Kein Versicherungsschutz im Schadenfall
Besonders heikel: Kommt es zu einem Unfall, müssen Schäden und Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt werden – unter Umständen in fünf- oder sechsstelliger Höhe.
Typische Verstöße mit einem (nicht zugelassenen) E-Scooter
Auch bei zugelassenen E-Scootern werden regelmäßig Verstöße festgestellt, u. a.:
- Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- Fahren ohne Licht
- Benutzung des Gehwegs
- Handy am Steuer
- Fahren entgegen der Fahrtrichtung
- Mitnahme einer zweiten Person
- Alkohol- oder Drogeneinfluss
Das zeigt: Selbst „legale“ E-Scooter bergen erhebliche Risiken, wenn sie falsch benutzt werden.
Warum ist das kein „Kavaliersdelikt“?
Ein E-Scooter ist kein Spielzeug-Bobbycar. Er fährt teilweise 15–25 km/h, hat ein erhebliches Eigengewicht und kann bei einem Zusammenstoß schwere Verletzungen verursachen – für das fahrende Kind genauso wie für Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.
Gerade Kinder unterschätzen oft:
- ihre Geschwindigkeit
- ihren Bremsweg
- ihre Reaktionsfähigkeit
- die Gefahren im Straßenverkehr
Was ist die sichere Alternative?
Wenn ein E-Scooter genutzt werden soll, dann:
✔ Nur Modelle mit Straßenzulassung
✔ Mindestalter beachten (in der Regel ab 14 Jahren)
✔ Nur mit Versicherungskennzeichen
✔ Ausschließlich auf Radwegen oder der Straße
✔ Helm empfohlen
Für jüngere Kinder sind nicht-motorisierte Roller oder Fahrräder auf verkehrsberuhigten Flächen die deutlich sicherere Wahl.
Fazit
Kinder-E-Scooter sind kein unbedenkliches Spielzeug. Ohne Zulassung und Versicherung dürfen sie im öffentlichen Raum nicht gefahren werden. Eltern sollten sich vor dem Kauf und vor der Nutzung unbedingt informieren – denn im schlimmigsten Fall wird aus einem „spaßigen Geschenk“ ein teurer und folgenschwerer Fehler.
👉 Mein Tipp: Lieber einmal mehr nachfragen, bevor man einem Kind einen E-Scooter kauft – insbesondere, wenn er schneller als 6 km/h fährt.
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Ihr
Wolfgang Ruch