Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Italien: Nur noch mit Haftpflichtnachweis auf die Skipiste!

Wer seit diesem Jahr in Italien Skifahren will, muss einen Haftpflichtschutz nachweisen können!

Die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, die man beim Skifahren Dritten zufügt. Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro.

Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der Geltungsbereich deckt auch Italien, und Skifahren im Urlaub ist eine mitversicherte Tätigkeit. Schutz? Haken dran!

Bleibt das Problem, wie man den vorhandenen Schutz auch nachweisen kann, wenn man kontrolliert wird. Da im Wintervergnügen niemand ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle Bestätigung des Versicherers.

Nach den ersten Rückmeldungen der von uns angefragten Haftpflichtversicherer ist die Erstellung eines entsprechenden Nachweises auf Anforderung nicht die große Hürde. Wer sich rechtzeitig kümmert, wird diesen erhalten.

Allerdings spiegeln die meisten uns vorliegenden Antworten wider, dass die Versicherer überwiegend ein Problem damit haben, diesen Nachweis auch auf italienisch zu erstellen. Lediglich eine Gesellschaft teilte uns bis heute mit, auch auf Italienisch zu bestätigen und ließ uns dieses Muster zur Ansicht zukommen. Einige Versicherer bestätigen nur auf Deutsch, andere können diese Bestätigung wenigstens auf Englisch ausstellen.

Der GDV teilte uns mit, dass man derzeit noch an einer unverbindlichen Vorlage arbeite und von einer Veröffentlichung im Februar ausgehe. Es ist eben noch eine recht frische Problemstellung.

Wird der Nachweis gebraucht, um einem italienischen Behördenvertreter den Schutz nachzuweisen, auch wenn man dies in einem Urlaubsgebiet tut, sollte man nicht davon ausgehen, dass die Person, mit der man gerade spricht, auch deutsch verstehen oder lesen kann. Wie gesagt, man hat es mit einer Behörde zu tun und nicht mit einem Hotelier oder ähnlichem.

Auch in einer deutschen Behörde würde man eine Übersetzung eines offiziellen Dokuments erwarten. Selbst Versicherer erwarten dies, wenn z. B. in der Kfz-Versicherung Schadenfreiheitsrabatte aus dem Ausland angerechnet werden sollen. Wobei eine deutsche Versicherungsbestätigung mit Sicherheit besser ist, als keine…

Wer sicher gehen möchte, um auf keinem Fall eine Strafe zahlen zu müssen,  bleibt wohl nur die Notlösung: Zusammen mit dem Skipass wurde wohl die Möglichkeit geschaffen, auch Tagespolicen abzuschließen. Wie hier die Kosten liegen und ob Kinder eigene Tagespolicen benötigen, konnten wir leider noch nicht in Erfahrung bringen.

Bei Fragen einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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