Die Auxilia Versicherung, ein reiner Rechtsschutzversicherer, informiert regelmäßig über verschiedene Rechtsschutzfälle aus der Praxis. Kürzlich erhielt ich folgendes Beispiel:
Susanne F. ist begeisterte Social Media-Nutzerin. Regelmäßig stellt sie Fotos von sich und ihren Freunden online. Toll, dass die ganze Welt an ihrem Leben teilnehmen kann! Manchmal gibt es auch seltsame Kommentare, aber das stört Susanne F. nicht weiter. Das gehört halt dazu.
Doch in letzter Zeit ist ein hartnäckiger Nörgler unter ihren Followern. „Verzauberter Prinz 82“ äußert sich sehr abschätzig über Susannes neueste Fotos. Nach ein paar Wochen verschärfen sich diese miesen Kommentare – sie werden richtiggehend beleidigend. Susanne F. wundert sich auch, weshalb sie auf der Straße nun öfter seltsam angeschaut wird und Jugendliche sich lachend wegdrehen. Eine ältere Dame hat ihr sogar ohne einen ersichtlichen Grund laut „pfui“ zugerufen.
Nachdem die Merkwürdigkeiten noch ein paar Tage weitergehen, erfährt Susanne F. von Freunden schockierendes: Es sind Bilder von ihr in eindeutigen Posen im Netz und mit zweideutigen Kommentaren versehen. Sogar ihr Name und ihre Wohngegend sind genannt.
Susanne F. recherchiert jetzt und stößt auf unglaubliche Dinge: Jemand hat mehrere Fotomontagen mit ihrem Gesicht aus Fotos von ihrem Social Media-Account angefertigt! Sie ist fassungslos: „Das kann doch nicht wahr sein, sowas passiert doch sonst nur Promis!“
Ein guter Freund berichtet Susanne F. auch, dass in letzter Zeit immer derselbe komische Typ in ihrer Nähe herumlungert und sie mit Blicken verfolgt. Jetzt reicht es Susanne F., sie erstattet Anzeige. Nach polizeilichen Ermittlungen handelt es sich bei dem Verdächtigen um Holger G. Auf seinem Tablet haben die Ermittler eindeutige Beweise für die Fotomontagen entdeckt.Susanne F. ruft bei ihrer Rechtsschutzversicherung an und fragt um Rat. Die AUXILIA empfiehlt ihr einen spezialisierten Anwalt. Dieser geht gegen Holger G. vor. Er soll die Bilder schnellstmöglich entfernen und weitere Veröffentlichungen unterlassen. Außerdem verlangt Susanne F. Schmerzensgeld in Höhe von 35.000,- € wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Vor dem Landgericht bekommt Susanne F. in erster Instanz Recht. Holger G. legt jedoch Berufung gegen dieses Urteil ein. Auch das Oberlandesgericht (OLG) gibt Susanne F. grundsätzlich Recht, reduziert jedoch das Schmerzensgeld auf 20.000,- €.
Insgesamt sind für diesen Rechtsstreit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von knapp 17.000,- € angefallen. Susanne F. muss hiervon rund 6.500,- € selbst zahlen. Diese übernimmt die AUXILIA für sie.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Internet-Rechtsschutz in allen Produkten unseres aktuellen Tarifes versichert, die den Privat-Bereich beinhalten.
Verhindern kann eine Rechtsschutzversicherung solche Fälle nicht, aber sie kann die Kosten für die Durchsetzung des eigenen Rechts übernehmen, falls man vor Gericht nicht vollständig recht bekommt und einen Teil der Kosten tragen muss.
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Ihr
Wolfgang Ruch