Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

BHW Bausparkasse darf keine Kontoführungsgebühren berechnen

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Quelle: Postbank

Manche Gesellschaften versuchen durch die Berechnung von kreativen Gebühren zusätzliches Geld einzunehmen.
Die BHW Bausparkasse hat jetzt vor dem BGH (Bundesgerichtshof) entgültig die Klage zum Thema Kontoführungsgebühren rechtskräftig verloren und darf ab sofort keine Gebühren mehr für die Führung eines Bausparvertrages mehr berechnen.

Schlimm genug, dass so etwas vor dem BGH ausgetragen werden muss. So beabsichtigt die BHW Bausparkasse (nach aktuellem Stand) nicht, die zu unrecht erhobenen Gebühren automatisch zu erstatten. Jeder Kunde muss einzeln seinen Anspruch bei der Bausparkasse anmelden. Zum 31.12. verjähren Ansprüche von vor 3 Jahren und die BHW spart viel Geld…

Fazit: Unbedingt kurzfristig die BHW Bausparkasse anschreiben und zur Rückzahlung der fehlerhaft erhobenen Kontoführungsgebühren für den Bausparvertrag bitten und auf das Urteil des BGH vom 15. November 2022 – XI ZR 551/21 verweisen.

Ihr
Wolfgang Ruch

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