Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Diensthaftpflicht für Beamte – muss die sein?

Die Privathaftpflicht ist neben der Krankenversicherung sicherlich die wichtigste Versicherung, die jeder haben sollte. Mehr dazu in diesem Video.

Wer als Selbständiger tätig ist, und da ist es egal ob es ein Kleingewerbe mit wenig Umsatz ist oder ein großes Unternehmen mit vielen Mitarbeitern handelt, benötigt eine Betriebshaftpflicht. Denn alle Handlungen, die zu einem Schaden führen, sind während der Tätigkeit als Unternehmer für das Unternehmen in der Privathaftpflicht ausdrücklich ausgeschlossen. Mehr dazu in diesem Video.

Wie ist es nun, wenn dem Angestellten während der Arbeitszeit in seiner Tätigkeit für das Unternehmen ein Missgeschick passiert und es zu einem Sach- oder Personenschaden bei einem Kunden kommt?  Dann haftet grundsätzlich erst einmal der Arbeitgeber und seine Betriebshaftpflicht, denn die Privathaftpflicht des Angestellten ist auch hier nicht zuständig.

Eine Besonderheit haben wir bei Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst. Hier hat der Dienstherr keine Betriebshaftpflichtversicherung für sich und die Mitarbeiter. Der Staat haftet und zahlt die Schäden aus eigener Tasche. Je nach Grad der Schwere der Pflichtverletzung des Beamten oder Angestellten (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) kann der Dienstherr seinen Mitarbeiter in Regress nehmen, der dann persönlich haftet. Da die Privathaftpflicht nur den privaten Teil abdeckt, wird dringend eine Diensthaftpflichtversicherung benötigt.

Beispielschäden:

  • Weil der Bedienstete vergisst, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen.
  • Der Bedienstete zögert die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus. Dadurch tritt Verjährung der Steuerschuld ein.
  • Der Bedienstete denkt zu spät daran, für ein Denkmalschutzprojekt einen Zuschuss aus Landesmitteln zu beantragen. Für die bereits abgelaufene Zeit muss die Stadt das Projekt höher finanzieren.

Sie haben Fragen zum Thema Diensthaftpflicht?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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