Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Haftpflicht – Warum steigt mein Beitrag ???

Buch-Cover-Richtiges-Verhalten-im-Schadensfall-2-2011-212x300Da hat man sich vor einigen Jahren intensiv mit dem Thema Haftpflichtversicherung beschäftigt und ein günstiges Angebot, welches vom Versicherungsschutz her passend ist, rausgesucht und dann erhöht die Versicherung einfach so die Beiträge.
Darf sie das?

Solche oder ähnliche Fragen, bekomme ich immer wieder zu hören, wenn die neuen Beitragsrechnungen von der Versicherung übersandt werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, die durch die eingenommenen Beiträge die entstandenen Schäden der Versichertengemeinschaft ersetzt.

Im Laufe der Jahre kann es zu erheblichen Veränderungen der Schadenssummen kommen. Zum Einen kann es zu mehr Schadensfällen kommen, die eine Eintrittspflicht der Gesellschaft nach sich ziehen und zum anderen werden alleine durch das Thema Inflation die Schadenssummen immer teurer.

Beispiel: Sie stoßen mit einem Einkaufswagen auf dem Parkplatz gegen ein parkendes Auto und hinterlassen entsprechende Dellen und Kratzer.
Für die Reparaturkosten müssen Sie als Schadenverursacher aufkommen und die Haftpflichtversicherung stellt Sie von dieser Forderung frei, prüft die Ansprüche und reguliert den Schaden durch eine Geldleistung.

Praktisch ist es so, dass solche Reparaturen in den letzten Jahren durch die steigenden Lohn- und Materialkosten gestiegen sind und damit eben auch das Schadensvolumen der Versicherung.

Wäre der Beitrag zur Haftpflicht ein fester, nicht veränderbarer Beitrag, dann würde das Beitragsaufkommen im Laufe der Zeit nicht mehr ausreichen und die Versicherung würde die Verträge kündigen müssen, oder würde schlussendlich sogar insolvent gehen.

Damit das nicht passiert, gibt es die Regelung in den Versicherungsbedingungen, dass der Beitrag sich entsprechend der Veränderung des Schadenvolumens anpassen darf, wobei dies durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft wird.

Wenn sich das Schadenaufkommen zum Vorjahr um bis zu 5% erhöht oder senkt (auch das kann vorkommen) passiert gar nichts und die Veränderung wird in das nächste Jahr vorgetragen.
Sollte das Schadenaufkommen um mehr als 5% sinken, muss die Versicherung den Beitrag entsprechend senken.
Erhöht sich das Schadenaufkommen um mehr als 5%, dann darf die Gesellschaft diesen Wert in das nächste Jahr vortragen oder eben die Beiträge zur Hauptfälligkeit der Verträge anpassen.
Da es sich um eine Beitragserhöhung handelt, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (wenn die Versicherung nicht gleichzeitig eine Vertragsverbesserung einbaut).

Nur, eine solche Kündigung macht recht wenig Sinn, denn zum einen haben die anderen Versicherungen meist ein sehr ähnliches Schadensaufkommen und erhöhen ggf. in der nachfolgenden Zeit, zum anderen hat man ja einen passenden Tarif gefunden, der den Anforderungen entspricht. Ein Wechsel würde das ganze Prozedere der Tariffindung wieder von vorne starten lassen.

Ich wünsche eine schadenfreie Zeit.
Ihr
Wolfgang Ruch

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