Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Haftpflichtversicherung – Schadensfall – Best-Leistungs-Garantie

Einer anderen Person einen Schaden zuzuführen ist an sich schon einmal eine peinliche Situation. Gut, wenn man dann eine Haftpflichtversicherung hat, die sich um den finanziellen Ausgleich des Schadens kümmert.
Hat man dann eine (eigentlich) sehr gute Haftpflichtversicherung beim Berater abgeschlossen, kann man sich wenigstens davor schützen, den finanziellen Schaden aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

So ist es Kunden von mir ergangen. Sie haben eine Wohnung gemietet und durch einen unachtsamen Augenblick beim hantieren mit einer Leiter die Glasscheibe der Terassentür beschädigt.

Zum Glück gibt es eine Haftpflichtversicherung für die ganze Familie. Diese deckt auch „Mietsachschäden an gemieteten Räumen“ mit ab.  Eine Glasversicherung hatte man sich gespart…

Leider gibt es in den Versicherungsbedingungen den weit verbreiteten Passus zum Thema Mietsachschäden:

D.h, die defekte Glasscheibe in einer Ferienwohnung wäre abgesichert, da der Kunde für diese Ferienwohnung nicht extra eine Glasversicherung für die Nutzungsdauer der Ferienwohnung abschließen kann.
Die Glasscheiben der eigenen Mietwohnung jedoch sind nicht versichert, da der Kunde dafür eine Glasversicherung hätte vorhalten können.

Sehr ärgerlich. Sprechen wir doch von einem Schaden von ca. 600,- Euro, wenn dieser auch nicht existenzgefährdend ist.

Zum Glück haben die Kunden in der Haftpflicht den Zusatzbaustein „Best-Leistungs-Garantie“
D.h., gibt es eine andere Privathaftpflichtversicherung auf dem Deutschen Markt, die allg. zugänglich ist (also keine Sonderkonzepet) und dort wäre dies versichert, dann übernimmt die Versicherung den Schaden auch.

Und natürlich gibt es fast immer irgend einen Versicherer, der mit einem besonderen Highlight arbeitet. Während der Tarif ansonsten nicht zu dem Kunden passt, weil er andere wichtige Bausteine nicht hat, aber eben diesen Punkt als Besonderheit geregelt hat.

Eine kurze Info zu dem Bedingungswerk des anderen Versicherers an die Schadenabteilung, und diese hat anstandslos den Schaden übernommen. Wieder einmal ein Beispiel, warum ich so ein Fan von dieser Best-Leistungs-Garantie bin.

Sie haben Fragen zu diesem Baustein in der Privathaftpflicht?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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