Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Halloween – Gib mir Süßes, sonst gibt´s Saures (Rechtslage)

Am 31. Oktober ist es wieder soweit. Kinder ziehen geschminkt und verkleidet in Gruppen durch die Straße und klopfen an Haustüren und bitten mit dem Spruch „Gib mir süßes, sonst gibt´s Saures“ um Süßigkeiten. Je nach Alter der Kinder im Beisein der Eltern oder alleine als Gruppe.

Während es bei den kleinen Kindern einfach recht süß ist und mehr als Event für Süßigkeitenspender und Familien zu verstehen ist, kann es bei den Jugendlichen schon recht belästigend werden.

Wie sieht es denn Versicherungsrechtlich in diesem Fall aus?

Ich wünsche allen einen angenehmen Abend und immer genügend Süßigkeiten für die klingelnden Kinder, dann sollte es auch wenige Probleme geben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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