Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Hausratversicherung – Schaden durch versuchten Einbruch

aus der täglichen Arbeit eines Finanzberaters:
Kunde kommt gegen Mitternacht aus dem Urlaub zurück und muss feststellen, dass versucht wurde in die Wohnung (im MFH) einzubrechen.
Zum Glück wurde vor 1 Jahr ein zusätzlicher Querbalken angebaut. Und der hat gehalten! Die Einbrecher kamen nicht in die Wohnung. Die Kunden allerdings auch nicht mehr…
Die Tür war so verzogen und verklemmt, dass sie auch nicht mehr in die Wohnung kamen.
Es wurde ein Schlüsseldienst gerufen, der mit roher Gewalt die Wohnungstür geöffnet, neue Schließbleche und Schließzylinder eingebaut hat, damit die Tür überhaupt wieder verschlossen werden konnte.
Kleine Kostennote durch Nachtzuschlag 864,- Euro.
Zusätzlich noch der „kleine Schaden“ an Tür und Rahmen.
Die Hausratversicherung des Kunden kennt zwar die Kostenübernahme für Beschädigung bei Einbruch an der Wohnungstür. Die Kostenübernahme jedoch für Türöffnung, neuen Zylinder und Schließbleche finden sich nicht in den Bedingungen und müssen daher nicht von den Versicherungen ersetzt werden.

Und jetzt kommt der Unterschied Makler zu Internetkauf von Versicherungen. Als Versicherungsmakler habe ich das Thema mit der Schadenabteilung besprochen und konnte als Einigung eine 100% Kostenübernahme erzielen. Natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht etc. Damit können wir aber sehr gut leben.

Zufriedener Kunden = Zufriedener Berater

Ihr
Wolfgang Ruch

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