Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Rabattschutz in der KFZ-Versicherung

Ist der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung überhaupt sinnvoll? Wir wollen ein bisschen Licht ins Dunkel bringen…

Zuerst möchten wir eine der häufigsten Verwechslungen aufklären, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftritt: Der Rabattretter ist kein Rabattschutz!

Der Rabattretter wird bei den aktuellen Tarifen immer seltener und kann i.d.R. nicht gegen Beitragszuschlag in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Ein Vertrag mit einer hohen Anzahl an schadenfreien Jahren (mindestens jenseits der 25 Jahre und im niedrigsten Beitragssatz) wird durch einen leistungspflichtigen Schaden zwar schadenfreie Jahre verlieren, allerdings nicht so weit zurückgestuft, dass sich der Beitragssatz ändert – und somit bleibt der Zahlbeitrag gleich.

Der Rabattschutz ist ein Zusatzbaustein, der in vielen Tarifen gegen eine Zusatzprämie zum Vertrag dazugebucht werden kann. Er bewirkt, dass nach einem regulierten Schaden in der Haftpflicht und/oder der Vollkasko der Vertrag nicht mit einer Rückstufung belastet wird und damit deshalb im nächsten Vertragsjahr auch nicht teurer wird.
Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, welche der Vertrag erfüllen muss, damit der Rabattschutz überhaupt vereinbart werden kann. Meist muss der Vertrag mindestens in SF 4 eingestuft sein, der jüngste Fahrzeuglenker muss mindestens 23 Jahre alt sein und der Vertrag darf im letzten Versicherungsjahr nicht von einem Schaden betroffen gewesen sein.

Soweit ist der Rabattschutz also eine auf den ersten Blick durchaus lohnende Zusatzoption. Es muss aber auf jeden Fall beachtet werden, dass eine solche Nicht-Rückstufung lediglich bei der aktuell vertragsführenden Gesellschaft berücksichtigt wird. Im Falle eines Versicherungswechsels würde diese dann an den neuen Versicherer die Anzahl der hinterlegten schadenfreien Jahre und die Anzahl der regulierten Schäden melden, was dazu führt, dass beim neuen Versicherer der zurückliegende Schaden mit berücksichtigt und eingepreist wird. Im Klartext bedeutet dies: Nach einem SFR-relevanten Schaden ist der Kunde für die nächsten Jahre an diesen Versicherer gebunden, wenn eine Rückstufung (und damit Verteuerung) des Vertrags vermieden werden soll.

Den größten Effekt durch einen Rabattschutz hat ihr Kunde, wenn sein Vertrag erst wenige schadenfreie Jahre aufweist; denn dann wäre eine Rückstufung am spürbarsten für den Geldbeutel. Je höher der Schadenfreiheitsrabatt ist, um so geringer fällt eine schadenbedingte Rückstufung aus.

Ob der Rabattschutz nun sinnvoll ist und ob sich der Prämienzuschlag dafür lohnt, sollte jeder für sich selbst entscheiden.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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