Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Immobilienfinanzierung – Gesetz lässt Vergabe von Baukrediten einbrechen

Der 21. März 2016 war eine Zäsur für die Banken in Deutschland. Wurde bisher auf das Vermögen eines Kunden in der Immobilienfinanzierung abgestellt, darf seit diesem Tag durch eine EU Vorgabe nur noch auf die monatlichen Einnahmen als Bewertungskriterien zur Genehmigung einer Immobilienfinanzierung abgestellt werden.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat diese Situation und die Folgen sehr anschaulich beschrieben:

Hier geht es zu dem Beitrag der FAZ

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Ihr
Wolfgang Ruch

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