Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Immobilienfinanzierung – Warum schickt Ihre Bank einen Gutachter nach der Baufinanzierung?

Viele Bauherren und Käufer wundern sich: Die Immobilienfinanzierung ist abgeschlossen, das Geld längst ausgezahlt – und dann kündigt sich ein externer Gutachter an, um das Objekt zu fotografieren. Vielleicht fragen Sie sich in diesem Moment, ob die Bank Ihnen etwa nicht glaubt, dass das Haus existiert oder wie vereinbart gebaut wurde. Diese Sorge ist unbegründet. In Wahrheit steckt hinter dieser Maßnahme eine gesetzliche Verpflichtung der Bank, die auf Vorgaben der Bankenaufsicht basiert.

Die Pflicht zur Wertermittlung – kein Misstrauen, sondern Gesetz

Jede Bank ist dazu verpflichtet, den sogenannten „Beleihungswert“ der finanzierten Immobilie zu ermitteln. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Finanzierung und dient der Bank zur Absicherung ihres Kreditrisikos. Das betrifft nicht nur den Zeitpunkt der Kreditvergabe, sondern auch die Überprüfung des Objekts nach Auszahlung des Darlehens – insbesondere bei höheren Darlehenssummen.

Warum nicht einfach Fotos vom Kunden?

Früher reichte es oft aus, wenn der Vermittler oder der Kunde selbst ein paar Fotos einreichte. Heute gelten strengere Vorgaben: Die Banken müssen nachvollziehbar dokumentieren können, dass das Objekt wie geplant realisiert wurde. Dafür werden unabhängige Dienstleister beauftragt, die standardisierte Außenaufnahmen machen – teilweise auch mit kurzen Notizen zur Lage und Bausubstanz. Dies sichert eine objektive und einheitliche Bewertung, wie sie von der Bankenaufsicht verlangt wird.

Ab bestimmten Summen: Innenbesichtigung erforderlich

Besonders bei höheren Darlehenssummen (je nach Bank z. B. ab 500.000 oder 750.000 Euro) reicht eine Außenbesichtigung nicht mehr aus. In diesen Fällen fordert die Aufsicht, dass auch eine Innenbesichtigung durchgeführt wird. Dabei wird überprüft, ob die Immobilie wie geplant gebaut oder saniert wurde und die Angaben zum Innenausbau korrekt sind.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Diese Besichtigung ist keine Kontrolle gegen Sie, sondern ein verpflichtender Teil der internen Qualitätssicherung der Bank. Sie müssen dabei nichts befürchten und auch keine Zusatzkosten tragen – der Dienstleister wird von der Bank bezahlt. Wichtig ist nur, dass Sie dem Gutachter Zugang gewähren, wenn eine Innenbesichtigung erforderlich ist. (Die Erfahrung zeigt, dass man mit dem Gutachter sprechen kann, das keine persönlichen Einrichtungsgegenstände auf den Fotos zu erkennen sind.)

Fazit: Die nachträgliche Objektbesichtigung durch einen externen Dienstleister ist kein Misstrauensvotum, sondern gesetzliche Pflicht der Bank zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Es geht dabei um Sicherheit und Nachvollziehbarkeit – sowohl für die Bank als auch für Sie als Kunden.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Finanzierung oder zu den Abläufen haben, stehe ich Ihnen gern zur Seite.
Ihr
Wolfgang Ruch

 

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