Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Kfz Schaden – Zentralruf der Autoversicherer

Sie haben einen Kfz Unfall (Kleinschaden) und stimmen sich am Unfallort mit dem Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs ab und tauschen die Kontaktdaten aus, damit die Versicherungen den Schaden regulieren können.  (Info: bei Kleinschäden und geklärter Rechtslage kommt häufig keine Polizei mehr, um den Schaden aufzunehmen und die Beteiligten eindeutig zu identifizieren)

Daher sollten Sie immer Fotos des Unfalls und der Fahrzeuge machen und sich die Personalausweisdaten der Unfallgegner dokumentieren.

Wie ich es in meinem Berufsaltag häufiger erlebt habe, kümmert sich der Unfallgegner nicht so zügig um die Schadenregulierung, wie man es gerne hätte. Mal vergisst er es seiner Versicherung zu melden oder es gibt andere Verzögerungen. Vielleicht kann er Ihnen am Unfallort auch gar nicht sagen, wo der Wagen versichert ist…

Für all diese Probleme wurde der Zentralruf der Autoversicherer ins Leben gerufen.

Dort können Sie, wenn Sie das Kennzeichen des Unfallgegners kennen, anrufen und werden direkt an die entsprechende Versicherung weitergeleitet. Dort wird der Schaden dann aufgenommenund und von der Versicherung direkt reguliert.

Ihr
Wolfgang Ruch

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