Viele stellen sich mit Sicherheit die Frage, ob es denn überhaupt notwendig und sinnvoll ist, ein fünf Jahre altes Fahrzeug Vollkasko zu versichern. Bis zu welchem Alter sollte man ein Fahrzeug überhaupt Vollkasko versichern?
Wichtig ist, dass man weiß, dass sie grundsätzlich Deckungsschutz gegen Schäden am eigenen Fahrzeug bietet. Das bedeutet, dass die Leistungen der Teilkasko bereits mit enthalten sind. Sie leistet bei Zerstörung (Vandalismus), Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs.
Wie bereits bekannt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Die Voll- und Teilkasko können zusätzlich und freiwillig vereinbart werden. Für die meisten Autofahrer ist das Kfz ein wichtiger Bestandteil ihres täglichen Lebens. Die beiden Hauptgründe sind Mobilität und Flexibilität. Bevor aber im schlimmsten Fall ein selbst verursachter Schaden eintritt und die eigenen vier Räder ausfallen, sollten man sich die Frage stellen: „Kann ich mir im Schadensfall mein Auto für den selben Wert und Zustand auf eigene Kosten wieder anschaffen?“ Ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, ist es durchaus überlegenswert sich über eine Vollkaskoversicherung Gedanken zu machen. In der Kfz-Versicherung wird nur der sogenannte Zeitwert erstattet. Das bedeutet, dass man den Neuwert abzüglich einer alters- und gebrauchsbedingten Wertminderung vom Versicherer erstattet bekommt. Ob man nur die Haftpflicht oder zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko abschließen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Egal, ob es sich um einen Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt. Es kommt auf die finanzielle Situation des Besitzers an. Möchte man den selbstverschuldeten Eigenschaden unbedingt mit abgesichert haben, sollte man sic für den Abschluss der Vollkasko entscheiden.
Der Einschluss einer Selbstbeteiligung kann auch hier mit vereinbart werden. Üblicherweise beträgt dies 300 € oder 500 € je Schadensfall. Die Höhe der Selbstbeteiligung wirkt sich natürlich auch auf die Höhe des Beitrags aus. Wählt man einen Vollkasko-Tarif, der den Leistungsbaustein „Neuwertentschädigung“ enthält, hat man den Vorteil, nicht nur den Zeitwert sondern den kompletten Neuwert erstattet zu bekommen. Dies ist möglich wenn man Erstbesitzer des Fahrzeugs ist. Die Neuwerterstattung wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum ab dem Tag der Erstzulassung gewährt (mind. 12 bis zu 24 Monaten). Neufahrzeuge verlieren vor allem im ersten Jahr erheblich an Wert. Für Gebrauchtfahrzeuge gibt es die Kaufpreisentschädigung. Hier wird einem versichert, dass man nicht nur den Zeitwert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern den aktuellen Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs im selben Zustand, wie bei Anschaffung des beschädigten Fahrzeugs, erstattet bekommt. Auch hier gibt es einen festgeschriebenen Zeitraum (i.d.R. 6 bis 18 Monate).
Der Deckungsschutz in der Kraftfahrtversicherung ist ein wichtiger Punkt um sich finanziell im Schadensfall abzusichern. Jedoch kommt es auf jeden einzelnen selbst an, ob er sich nur die Pflichtversicherung oder zusätzlich eine Teil- und Vollkasko leisten kann. Niemand kann jemandem diese Entscheidung abnehmen. So kann es zum Beispiel sein, dass einer jederzeit in der Lage ist, sein Fahrzeug im Wert von 10.000 €, aus eigenen finanziellen Mitteln erneut zu kaufen. Einem anderen fällt es hingegen schwer, sein nach einem Totalschaden nicht mehr nutzbares Fahrzeug zu ersetzen. Auch wenn es nur noch einen Wert von 4.500 € hat, kann er die Kosten nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es kein pauschales Alter (z.B. fünf Jahre) für ein Fahrzeug gibt, ab dem eine Vollkaskoversicherung nicht mehr sinnvoll ist. Man sollte hier jeden Fall individuell betrachten.
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Ihr
Wolfgang Ruch