Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Kfz Versicherung – Haarwild in der Teilkasko

Ich muss zugeben, langsam mache ich mir sorgen um mich. Ich sehe ein lustiges Video, dass sich weltweit schon über 12 Mio. Menschen angeschaut haben und ich mache mir Gedanken zum Thema Kfz Versicherung und die Schadenregulierung… 

Aber, wie ist es denn? Wäre dieser Schaden denn in der Kfz Versicherung versichert?

Schäden mit dem Zusammenstoß von Tieren werden über die Teilkaskoversicherung erstattet. Dabei sind die Tiere gem. §2 Bundesjagdgesetz gemeint, oder auch das Haarwild.  Dazu gehören z.B. Wildschweine, Füchse und sogar der Seehund, aber keine Hunde, Schafe, Kühe und Pferde. Ein Zusammenstoß mit diesen Tieren ist nicht versichert.

Bessere Versicherungsbedingungen versichern den Zusammenstoß mit dem Haarwild und Kühen, Schafen und Pferden. Aber auch hier gibt es erhebliche Lücken, welche die Versicherung leistungsfrei sein lassen können.

Besser (und in meinen Tarifempfehlungen Standard) ist der Zusammenstoß mit Tieren aller Art, dann gibt es keinen Ärger über die Tierart, wenn es mal zu einem Problem kommt.

Viel Spaß beim Anschauen.

Übrigens, dieser Schaden wäre eventuell auch nicht versichert, denn versichert sind nur die Zusammenstöße mit Tieren mit dem fahrenden Kfz und dieser Fahrer hielt auf der Straße.
Besser er hätte noch mal kurz aufs Gas getreten, damit der Wagen in Bewegung ist, wenn sich der Elefant raufsetzt. Eine geforderte Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht…

Ihr
Wolfgang Ruch

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