Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Kfz Versicherung – Haftung eines Kfz-Anhängers

Das einzig stetige ist der Wandel…   Bei Unfällen mit Gespannen haftet ab sofort wieder der Halter des Zugfahrzeugs.

Die gesetzliche Haftung für Kfz-Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, ist seit dem 17.Juli 2020 deutlich begrenzt worden. Unfallschäden bei sogenannten Gespannen zahlen jetzt wieder die Besitzer der Zugfahrzeuge. Damit wird eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber korrigiert, die eine Teilung der Kosten zwischen dem Versicherer des Zugfahrzeuges und dem Versicherer des Anhängers vorschrieb. Anhänger-Haftpflichtversicherungen müssen nur leisten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkt. Das ist zum Beispiel wenn:

• durch einen technischen Defekt des Anhängers ein Schaden eintritt
• ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbständig macht
• der Anhänger unrechtmäßig im Weg steht
• die Zugmaschine nicht zu ermitteln ist

Daher ist es jetzt nicht mehr notwendig, dass das Zugfahrzeug und der Anhänger bei der gleichen Versicherung ihr Risiko abgesichert haben.

Auf Basis einer Sonderumfrage unter Versicherern kommt der GDV zu der Einschätzung, dass sich der Schadenbedarf in der Haftpflichtversicherung der ziehenden Fahrzeuge nicht wesentlich verändern wird. Bei den Anhängern wird mit einem Rückgang des Schadenbedarfs gerechnet.

Bei Fragen einfach anrufen, oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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