Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Leistungspflicht der KV – unerfüllter Kinderwunsch

4557-friedlich-schlafendes-babyEs gibt verschiedene mögliche Gründe, warum eine Frau nicht schwanger wird. Leider lassen sich nicht alle medizinisch belegen und nachweisen. Inzwischen hat die Medizin auf diesem Gebiet erhebliche Fortschritte gemacht und 1978 kam das erste Kind zur Welt, welches durch künstliche Befruchtung im „Reagenzglas“ gezeugt wurde. Seit dem nehmen die Behandlungen stark zu und im Jahr 2003 sind ca. 2% alle geborenen Kinder durch künstliche Befruchtung entstanden.

Inzwischen ist auch geklärt, dass es sich bei dem erfolglosen Kinderwunsch um eine Krankheit handelt, die von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen übernommen werden müssen. Allerdings in sehr unterschiedlicher Form:

In der GKV ist es z.B. Voraussetzung, das ein Paar verheiratet ist. Die Kosten der In-vitro-Fertilisation (IVF) werden zu 50% übernommen, wobei dadurch eine Eigenbeteiligung von ca. 2.500,- Euro pro Versuch selber bezahlt werden muss. Die Krankenkasse beteiligt sich an bis zu 3 Versuchen.

In der PKV gibt es nicht die Verpflichtung zur Ehe vor der Kostenübernahme. Dafür wird hier nach dem Verursacherprinzip gehandelt. Ist der Mann „schuld“, muss seine Krankenversicherung die Kosten voll übernehmen (ohne 50% Eigenbeteiligung). In den neueren Tarifen der privaten Krankenversicherer wurde dieses Thema in den Bedingungen aufgegriffen und teilweise ausgeschlossen oder erheblich eingeschränkt. Ein genauer Blick in das Bedingungswerk kann hier Klarheit schaffen.

Etwas kompliziert wird es, wenn der „Verursacher“ nicht genau festgestellt werden kann und wenn der eine Partner in der GKV und der andere in der PKV krankenversichert ist.

Die Eigenbeteiligung in der GKV ist recht hoch. Es gibt aber Gesetzliche Krankenkassen, die sich gem. Satzung zu einer höheren Erstattung verpflichtet haben.

Neben der HEK und der BKK Verbund Plus, die z.B. 200,- Euro zusätzlichen Zuschuss pro Versuch übernehmen oder der BKK Wirtschaft & Finanzen mit einmalig 500,- Euro zusätzlichem Zuschuss finde ich folgende Krankenkassen bei diesem Thema sehr interessant:

Bild - Kasse zusätzliche SatzungsleistungIn einigen Bundesländern gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung des Eigenanteils durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu erhalten. Dadurch kann sich der Eigenanteil um bis zu 50% reduzieren.

Nachtrag: Seit Februar 2015 hat die IKK gesund plus dieses Leistungspaket ersatzlos gestrichen. Damit ist mein Favorit ganz klar die Knappschaft, wenn es Ihnen auf dieses Leistungsthema ankommt.

Übrigens, nach einer erfolgreichen Schwangerschaft hat man für das nächste Kind wieder 3 Versuche bei der Krankenkasse!

Ich wünsche viel Erfolg
Ihr
Wolfgang Ruch

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