Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Neue Regelungen für Drohnen seit 01.01.2021

Früher wurden Drohnen mit teuren, hochtechnisierten Fluggeräten des Militärs assoziiert. Heutzutage haben die kleinen Quadrokopter (umgangssprachlich Drohne genannt) schon längst Einzug gehalten in Hobbysammlungen oder sogar in Kinderzimmern. Erstmals bot sich so jedem die Möglichkeit, selbst Luftbilder zu machen und die Gegend von oben zu erkunden. Doch nicht alles Gute kommt von oben: sei es die verbotswidrige Aufnahme anderer Menschen und damit die Verletzung derer Rechte oder gar die Schädigung von Gesundheit oder Eigentum anderer durch Anprall oder Absturz einer Drohne.

Die EU hat mit Wirkung zum 01.01.2021 eine neue Drohnenverordnung verabschiedet. Diese klassifiziert die Drohnen nun in 5 Risikoklassen (C0-C4, abhängig von Leistung, Gewicht etc.). Die Nutzung ist in drei Szenarien aufgeteilt: Open, Specific und Certified, wobei für die meisten Nutzer allenfalls das erstere Open-Szenario interessant ist, da sich hier die üblichen Hobbyflieger wiederfinden. Das Open-Szenario ist wiederum erneut in drei Fälle unterteilt – Sie merken, sehr kompliziert. Hinzu kommen je nach Klasse verschiedene Auflagen, Restriktionen und Verbote.

Für uns relevant ist vor allem folgendes: bis auf eine (im wahrsten Sinne) kleine Ausnahme müssen nun alle Drohnen haftpflichtversichert sein. Die genannte Ausnahme bilden Drohnen unter 250 g, sofern sie keine Kamera oder sonstige Sensoren besitzen, die das Erfassen personenbezogener Daten ermöglichen, sowie Drohnen der Klasse C0, die als Spielzeug gemäß EG-Richtlinie deklariert sind. Des Weiteren gilt für alle Drohnen (exklusive der Ausnahme) ein Mindestalter von 16 Jahren sowie eine Registrierungspflicht des Halters. Dieser muss sich beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt) registrieren und erhält eine ID, die sichtbar an der Drohne angebracht und ggf. sogar in die Elektronik einprogrammiert werden muss.

Es ist unbedingt darauf zu achten, das die Privathaftpflicht Drohnen mitversichert hat, oder es ist eine spezielle Versicherung abzuschließen.
Der Eigentümer haftet für alle Schäden, die eine Drohne anrichtet und das kann bei Personenschäden auch eine größere Summe werden…

Für Drohnen über 5 kg, können die Geräte auch eine Kaskoversicherung erhalten, wenn gewünscht.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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