Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Option auf Unisex – Die Frist läuft aus

Bereits mit meinem Blogbeitrag „Am 21.12.2012 geht die Welt unter – oder?“  im Juli habe ich auf die Änderung der Kalkulationsgrundlage der Lebens- und Krankenversicherungen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hingewiesen.  Inzwischen haben viele Versicherer ihre Marketingmaschinen angeworfen und viele Versicherungsvermittler drängen auf den teilweisen unsinnigen Abschluss von Verträgen. So erreichen mich aktuell regelmäßig Fragen von Kunden, ob sie jetzt noch eine Versicherung abschließen sollen.

Grundsätzlich gilt: Nur, wenn Bedarf an dem jeweiligen Versicherungsschutz besteht, lohnt sich ein Abschluss noch in diesem Jahr. Nur, weil es eine neue Kalkulationsgrundlage gibt, braucht nicht jeder eine neue zusätzliche Rentenversicherung (oder BUR, PKVetc.). Sie kaufen ja auch nicht palettenweise Kaffee ein, nur weil die Bohnen teurer werden, wenn Sie eigentlich Teetrinker sind.

Daher ist die Grundlage immer ein ausführliches Gespräch über den Versicherungsbedarf und anschließend die gemeinsame Wahl des Versicherers.

Am 16.10.2012 hat die Financial Times dieses Thema aufgegriffen. 

Einige Gesellschaften bieten an, das bei Abschluss einer Versicherung noch in diesem Jahr, in 2013 dann überprüft wird, ob die alte Kalkulationsgrundlage besser ist, oder die neue. Entsprechend gibt es dann eine kostenfreie Umstellungsmöglichkeit. Von über 747 Rententarifen bieten solche Optionen u.a. die Alte Leipziger, die Continentale, debeka, Europa, Hansemerkur, InterRisk, Mylife, Swiss Life, Volkswohlbund und WWK an. (Quelle: Franke und Bornberg)

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