Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Privathaftpflicht – Zusatzbaustein Ausfalldeckung

Die Privathaftflicht gehört neben der Krankenkasse sicherlich zu den wichtigsten Versicherungen. Schützt sie doch für kleines Geld das eigene Vermögen, wenn man mal etwas unachtsam war.

Nur wie ist es, wenn man selber der Geschädigte ist und der Gegener weder eine Haftpflicht hat, noch eigenes Vermögen. Dann hat man zwar einen Anspruch, wird aus diesem aber kein Geld als Entschädigung erhalten.

In diesem Fall tritt dann der eigene Haftpflichtversicherer ein und zahlt die Entschädigung, wenn man den Baustein Ausfalldeckung versichert hat.
Voraussetzung hierfür ist ein durch ein ordentliches Gericht rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel, z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid etc., aus dem hervorgeht, dass sich der Schädiger persönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.

Beispiel: Sie sind am Abend als Fußgänger unterwegs und werden von einem Radfahrer angefahren und schwer verletzt. Das Gericht legt im Rahmen einer Zivilklage auf Schmerzensgeld einen Betrag (oder generell Schadenersatz) fest, den der Verursacher jedoch nicht zahlen kann. Auch eine Privathaftpflichtversicherung kann dieser nicht vorweisen. Sie verfügen glücklicherweise über einen leistungsstarken PHV-Tarif, der auch den Forderungsausfallschutz vorsieht. Nun wird der Schädiger so gestellt, als wäre er bei dieser Gesellschaft versichert und das Schmerzensgeld wird an den Geschädigten erstattet.

Da leider (laut einer älteren Statistik) ca. 20% der Deutschen über keine Haftpflichtversicherung verfügen, ein sehr wichtiger Baustein.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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