Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Rauchmelderpflicht in Deutschland…

…und die Auswirkung auf den Versicherungsschutz:

Jeden Monat kommen 30 bis 40 Menschen durch Wohnungsbrände ums Leben. Das Gefährliche hierbei sind nicht die Flammen, sondern die hochgiftigen Rauchgase – 95 % der Brandopfer sterben durch das Einatmen dieser!

In Angesicht dieser Zahlen wundert es niemanden, dass die Rauchmelder bereits in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben sind.

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Grundsätzlich gilt (in den Bundesländern, in denen bereits die Pflicht besteht): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Die Frage, wer die Kosten nach einer Fehlalarmierung trägt, kann man nicht pauschal beantworten. Hierbei kann es sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

Wenn Nachbarn oder Passanten die Feuerwehr rufen, weil sie einen Rauchwarnmelder hören, der aufgrund eines technischen Mangels oder der Detektion von Staub oder Dampf anschlägt, darf ihre Aufmerksamkeit und Umsicht nicht zu Nachteilen führen. Gemäß Art. 28 –Abs. 2 Nr. 5 – Bayerisches Feuerwehrgesetz kann Kostenersatz nur verlangt werden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr.

Bleibt noch die Frage wie es mit dem Versicherungsschutz beim Nichteinhalten der Rauchmelderpflicht aussieht. Hierzu hat der GDV klar Stellung bezogen.

„Der Versicherer fordert weder ein Einbauzertifikat noch einen Kaufbeleg oder sonst irgendetwas. Die Rauchwarnmelder sind in erster Linie da, Leben zu retten. Das heißt, der Schutz vor Sachschäden ist an dieser Stelle zweitrangig. Der fehlende Rauchwarnmelder müsste für den Brand ursächlich sein, damit es irgendeinen Einfluss auf den Versicherungsschutz hat. Einen solchen Zusammenhang kann man aber in der Regel überhaupt nicht herstellen.“

Wir haben zu diesem Thema die Gesellschaften einzeln angeschrieben. Alle sind sich einig, der Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Dennoch haben uns die meisten Versicherer bestätigt, sich in solchen Fällen nicht auf eine Obliegenheitsverletzung zu berufen – sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass es in der Regel überhaupt nicht möglich ist, Kausalität nachzuweisen.

Trotzdem sollten Rauchmelder inzwischen in jeder Wohnung und jedem Haus zum Standard gehören!!!

Die Rauchwarnmelder sind in erster Linie da, Leben zu retten.

Ihr
Wolfgang Ruch

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