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Riester-Rente – sinnvoll oder nicht?

Rike / pixelio.de

Bevor man sich für einen konkreten Riester-Vertrag entscheidet, sollte man sich erst einmal mit der Historie dieses Produktes und den Gründen der Politik für die Einführung der Riester-Rente beschäftigen:

Den Ausspruch des damaligen Arbeitsministers Norbert Blüm 1997 im Deutschen Bundestag bei der Lesung der Gesetzesreform zur Gesetzlichen Rentenversicherung „Die Rente ist sicher“ ist vielen sicherlich noch bekannt.   Ob er damit seine Rente meinte oder einfach nur eine Rente in unbekannter Höhe, ist bis heute nicht geklärt. Es gab heftige Diskussionen im Bundestag und das Demographieproblem (immer mehr ältere Menschen und immer weniger Kinder) wurde erstmals in der Rentenformel zur Gesetzlichen Rentenversicherung erfasst.

Mit der Rentenreform 2000 / 2001 wurde durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester das Rentenniveau des „Eckrentners“  von 70% seines letzten Nettolohnes auf 67% reduziert. Zum Ausgleich wurde eine Förderung für eine private Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz für Produkte nach dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz geschaffen, in welches die Bundesbürger einzahlen sollen, um diese durch den Gesetzgeber neu aufgemachten Rentenlücke zu schließen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich die Rente als Riester-Rente etabliert.

Merke: Die Riester-Rente ist keine zusätzliche Rente, sondern soll das auffangen, was der Gesetzgeber den Versicherten durch die Rentenreform weggenommen hat!

Der Gesetzgeber hat ursprünglich 3 Produktarten für die Riester-Rente vorgesehen:

–         Banksparplan

–         fondsgebundene oder klassische Rentenversicherung

–         Fondssparplan

Seit 2008 gibt es auch „Wohnriester“ (Eigenheimrente)

Sämtliche Produkte müssen nach dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz zugelassen sein und bestimmte Kriterien erfüllen, damit der Staat die Riester-Zulage auszahlt:

–         Leistung nur als lebenslange Rentenzahlung

–         Rentenbezug nicht vor dem 60. Lebensjahr

–         Die Gesellschaft muss zu Rentenbeginn das Guthaben in Höhe der eingezahlten Beiträge garantieren.

Weiterhin werden die Renten in der Rentenbezugsphase voll versteuert, während in der Ansparphase die Beiträge steuerfrei sind. Das Vertragsguthaben ist pfändungssicher und wird durch die Riester-Zulage erhöht.

Um die volle Riesterzulage zu erhalten, muss der Kunde 4% seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einzahlen. Der reale Aufwand des Beitrages reduziert sich um die Riester-Förderung:

Grundförderung:  175,- Euro (seit 2018 – vorher 154,- Euro)
Kinderförderung: 185,- Euro (300,- Euro ab Geburtsjahr 2008) je Kind

Der Mindesteigenbeitrag beträgt pro Jahr 60,- Euro.

Zusammengefasst kann man sagen, dass sich Riester sehr für Kunden mit einem geringen Einkommen und / oder vielen Kindern lohnt. Oder aber wieder mit einem sehr hohen Einkommen, um von den Steuervorteilen zu profitieren.

Grundsätzlich sollte man sich jedoch ausführlich zu diesem Thema beraten lassen, denn diese beschriebenen Punkte waren nur der theoretische Hintergrund. Es muss noch ein konkretes Produkt ausgewählt werden und dafür gesorgt werden, dass auch die Förderung korrekt beantragt wird.

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