Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Spechtschäden in der Gebäudeversicherung – Nicht schlecht, Herr Specht!

Spechte verursachen zunehmend hohe Schäden an Gebäuden. Gerade in Ballungsgebieten, wie beispielsweise in Berlin, fühlen sich die Vögel zunehmend heimisch. Die Höhlenbrüter picken Insekten und deren Larven von der Gebäudeoberfläche, danach hämmert der Vogel Löcher in die Putzschicht und die darunterliegende Dämmung um -wie unter einer Baumborke- nach weiteren Insekten unter der Oberfläche zu suchen.

Ein anderer Aspekt ist die paarungsbedingte Anlage von Bruthöhlen die er, zur Sicherheit für die kommende Brut vor Nesträubern, meist in einigen Metern Höhe installiert. Mit großem „Trommelwirbel“ wird nach Anlage der Bruthöhle das Weibchen angelockt, wobei der Specht weitere Löcher in die Fassade klopft.

Folgeschäden durch fehlenden Putz und beschädigte Dämmung sind vorprogrammiert, darf doch der Specht während seiner Brutzeit von März bis Ende Mai hierbei nicht gestört werden. Das bedeutet, der Gebäudebesitzer darf die Löcher während der Brutzeit nicht verschließen, denn die Wildvögel stehen unter Naturschutz. In dieser Zeit können Insekten und Feuchtigkeit in die Außenwände eindringen. Weitere hohe Kosten entstehen später bei der Schadenbeseitigung oft für den Gerüstaufbau, da die betroffenen Stellen oft schwer erreichbar sind.

Um solche Schäden versicherbar zu machen, könnte man nun schnell zu dem Fazit gelangen „der Kunde braucht eine All-Risk-Deckung“. Ein Blick in die Bedingungswerke wird hier jedoch schnell für Ernüchterung sorgen, denn nahezu alle Anbieter haben hier einen Ausschluss für Schäden durch Vögel definiert.

Es gibt aber Gesellschaften, die in ihren sehr leistungsstarken Tarifwerken Versicherungsschutz für Spechtlochschäden in Höhe von 10.000€ anbieten. Optional kann dies noch mit einer All-Risk-Deckung kombiniert werden.

Sie haben Fragen zu diesem speziellen Thema oder allgemein zur Gebäudeversicherung?
Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

Hinweis: Dieser Blogbeitrag erfreut sich großer Beliebtheit…   Das Wohngebäudekonzept ist ein Sonderkonzept, welches nur für meine Kunden nutzbar ist. Daher bitte keine Anrufe, welcher Versicherer dies sei und ob man sein Haus dort versichern kann, wenn Sie nicht Kunde bei mir sind. Danke

Kommentare sind geschlossen.