Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Steuererklärung – Hätten Sie es gewusst?

logo_4farben1964 hat der deutsche Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in §13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen, die ihre Dienstleistung in einer Lohnsteuerberatungsstelle anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen. Für viele Arbeitnehmer kann das eine preiswerte Alternative zum Steuerberater sein. Es gibt in Deutschland über 3000 Beratungsstellen. Ganz sicher auch in Ihrer Nähe.

Mein Tipp: Das Thema Steuererklärung ist mit Sicherheit nicht vergnügungssteuerpflichtig. Jedoch erhalten die meisten Menschen durch die Abgabe der Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurück. Daher unbedingt eine Steuererklärung abgeben.

Inzwischen ist es wirklich nicht mehr kompliziert! Die Lohnsteuerbescheinigungen, die Krankenkassenbeiträge etc. werden bereits direkt von der Zahlstelle an das Finanzamt übertragen. Diese Daten kann man heute bereits digital abrufen und mit kostengünstigen Computerprogrammen die Steuererklärung in weniger als 1 Stunde bearbeiten…

Viel Gutes habe ich über das Programm Quicken Steuer gehört. Es gibt aber auch viele andere unterstützende Software.

Viel Erfolg wünscht Ihnen
Ihr
Wolfgang Ruch

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