Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Sturmschaden – und wie geht es weiter?

Zieht ein Sturmtief über Deutschland und hinterläßt eine Schneise der Verwüstung, dann kommt es kurzzeitig zu einer Vielzahl von Schadensfällen, die ein entsprechendes Arbeitsaufkommen bei den Versicherern bedeuten. D.h. kurzfrstige Deckungszusagen sind i.d.R. gar nicht möglich und Sachverständige sind auf Tage ausgebucht…

 

In solch einem Fall ist folgendes Vorgehen zu empfehlen:

1. Verbindliche Nennung des Schadentages und Schilderung des Schadenhergangs (per e-mail an mich als Ihren Versicherungsmakler)
2. Fotos aller Schäden an den Gebäudeteilen in Detail- und Gesamtansicht
3. Notreparaturen sollen in jedem Fall durchgeführt werden, falls Regen-Wasser-Folgeschäden entstehen könnten.
4. Bei größeren, bzw. umfangreicheren Schäden (Interner Hinweis: ab 3000,-€) bitte auf die kurzfrstige Freigabe durch die Versicherung warten, wenn es nicht unter Notreparatur fällt.

Ich wünsche eine schadenfreie Zeit.
Ihr
Wolfgang Ruch

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