Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Überschwemmung in der Elementarschadenversicherung

Versicherungen sind manchmal schwer zu verstehen. Auch kann ich Kunden verstehen, die behaupten, Versicherungen zahlen im Schadenfall sowie so nicht. Es liegt einfach an der Unkenntnis der Versicherungsbedingungen und deren Deutung.

Da hat man schon in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen und dann zahlt sie bei Überschwemmung doch nicht … Denn Überschwemmung ist versicherungsrechtlich nicht gleich eine Überschwemmung…

Die Thematik „wann liegt eine Überschwemmung vor?“ bzw. „wie wird diese definiert?“ sorgt im Schadensfall immer wieder ordentlich für Diskussionsstoff.

Ich habe das daher zum Anlass genommen, das Thema etwas genauer unter die Lupe zu nehmen:

Grundsätzlich (bei nahezu allen Versicherern) wird die Überschwemmung im Rahmen einer Elementarschadenversicherung nachfolgend definiert:

„Überschwemmung ist eine Überflutung von Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude steht.“

Als Ursachen werden (meist) genannt:

a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
b) Witterungsniederschläge
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b)

Nach der Auffassung des OLG Karlsruhe setzt bei einer solchen Formulierung eine Überschwemmung voraus:

– das erhebliche Wassermengen
– erhebliche Teile des versicherten Grundstücks
– so unter Wasser gesetzt haben,
– dass diese nicht mehr erdgebunden sind.

Eine gezielte Ansammlung/Anstauung von Wassermassen auf bestimmten Flächen (wie z. B. Flachdächern, Terrassen oder Balkonen) reiche nicht aus und führe auf mangelnde Entwässerung zurück.

Auch für Grundwasserschäden ist weitergehender Versicherungsschutz gegeben. So ist in guten Wohngebäudekonzepten nicht nur der Austritt von Grundwasser an die Oberfläche mitversichert, sondern auch der Anstieg ohne Austritt an die Oberfläche!

Dieser Grundwasseranstieg ist insbesondere bei lang anhaltenden, starken Regenfällen möglich. Hierdurch erhöht sich dann der Grundwasserspiegel generell ohne dass ein Austritt an die Oberfläche erfolgt. Die Keller sind gegen dieses dann „drückende“ Wasser baulich nicht durch eine so genannte „weiße Wanne“ geschützt und das Wasser drückt dann durch die Bodenplatte oder Kellerwände ins Haus.

Darüber hinaus gehender Versicherungsschutz wäre übrigens noch über den Baustein „unbenannte Gefahren“ zu haben.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema, dann rufen Sie an, oder senden eine E-Mail.
Ihr
Wolfgang Ruch

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