Wem man bei der Beratung in Geld- und Versicherungsfragen vertraut, bedarf einer gründlichen Prüfung durch den Kunden. Welchen Rechtsstatus hat mein Berater, welche Qualifikation hat er und ist er auch wirklich unabhängig? Was sagen andere Kunden über die Beratung . Fragen, die ich allen meinen Kunden empfehle, ihrem Versicherung- oder Bankberater zu stellen.
Denn mein Grundsatz lautet:
Bei Geldfragen hört jede Freundschaft auf. Sie muss einem echten Fremdvergleich standhalten können.
Wenn ich meinen Kunden empfehle, diese kritischen Fragen ihrem Berater zu stellen, möchte ich diese im Bezug auf meine Person natürlich nicht unbeantwortet lassen. Kunden, die mich bereits länger kennen, wissen, dass ich mit Titeln und Abschlüssen nicht hausieren gehe. So stehen auf meiner Visitenkarte oder meinem Briefpapier keine Abschlüsse. Ein Kunde soll das Vertrauen in mich gewinnen und nicht in meine Ausbildungsabschlüsse. Trotzdem ist dies eine wichtige Frage. Daher an dieser Stelle einmal eine ausführliche Auflistung:
Seit inzwischen über 25 Jahren bin ich als selbständiger Finanzberater für meine Kunden in der Branche tätig. Viele meiner ersten Kunden werden noch heute von mir betreut. Eine ordentliche Basisausbildung und regelmäßige Fortbildungen sind mir sehr wichtig und werden fortlaufend durchgeführt. Dabei habe ich neben vielen Seminaren und Fortbildungen, für die es keine Zertifikate gibt, folgende beruflichen Abschlüsse erreicht:
a) Bankkaufmann (IHK)
b) Versicherungskaufmann (IHK)
c) Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)
d) Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
e) MBA (Master of Business Administration) University of Wales
Neben meiner beruflichen Tätigkeit war ich von 2003 bis 2010 als Prüfer der IHK Berlin für die Abschlussprüfungen zum Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) und Fachwirt für Finanzberatung (IHK) tätig. Zuletzt sogar als Ausschussvorsitzender. Weiterhin unterrichtete ich Finanzdienstleister als Vorbereitung auf die Abschlussprüfung vor der IHK. Ich muss sagen, dass mich dies fachlich am meisten gefordert hat. Es ist ein Unterschied, ein Seminar zu besuchen und eine Prüfung zu schreiben oder mehrtätige Seminare zu geben und den kritischen Fragen der Teilnehmer standhalten zu können, die auch über den Tellerrand hinausfragen.
Im Jahr 2006 wurde ich zum Sachverständigen für Private Finanzplanung und Kapitalanlagen berufen, habe an der Ausbildung zum „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ teilgenommen und die Abschlussprüfung bestanden. (Ein Titel, den ich nie führen darf, da ich kein juristisches Staatsexamen abgelegt und keine Zulassung zum Rechtsanwalt habe. Dennoch habe ich sehr viel gelernt und viel Spaß gehabt.)
Häufig unterstütze ich Rechtsanwälte in Versicherungs- und Haftungsfragen bei Kapitalanlagen und vereinzelt wurde ich vom Landgericht Berlin zum Gerichtssachverständigen berufen. Seit 2014 bin ich am Landgericht Neuruppin in der Kammer für Handelssachen zum ehrenamtlichen Richter berufen und führe dort Gerichtsverfahren durch.
Soweit jetzt aber genug mit der Selbstdarstellung. Wichtig ist natürlich, wie dieses Wissen für die Kunden eingesetzt wird. Dafür eignen sich in meinem Fall die Bewertungen meiner Kunden auf der Plattform Who Finance. Schauen Sie einmal vorbei.
Und welche Qualifikation hat Ihr bisheriger Berater?
Einfach mal nachfragen…