Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Versicherungen für Vermieter

scale-210-210-03_191877567_2Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen – die Auswahl ist groß, die Anbieter sind zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern. Aber welche Deckungen sind wirklich wichtig? Diese und andere wichtige Informationen möchte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag mitgeben.

Wer Eigentümer einer Immobilie ist, sollte diese natürlich gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm- und Hagelschäden absichern. Ausführlich wird dieser Sparte in diesem Beitrag beschrieben. Heute soll es um die zusätzlichen Versicherungen von Vermietern gehen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Nach dem BGB ist der Vermieter verantwortlich für sein Hab und gut und hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Haus und Grundstück gefahrenfrei und in sicherem Zustand ist. Als Vermieter muss ich mich gesondert versichern, da hier nicht wie bei einem Immobilienbesitzer, der sein Eigentum selbst bewohnt, eine Privathaftpflicht ausreicht.

Denkbare Fälle wären beispielsweise, dass eine Person durch einen herab fallenden Dachziegel verletzt wird oder ein morscher Baum umkippt und auf dem Nachbargrundstück Schaden anrichtet. Beispielsweise kommt der Vermieter seiner Räumpflicht im Winter nicht nach und auf dem Gehweg vor dem Haus kommt ein Spaziergänger zu Fall und verletzt sich.

Sie können aber auch haften, wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen (z. B. der Räumpflicht im Winter oder sich Teile des Außenputzes lösen und herabfallen).

Eigentümer einer Eigentumswohnung brauchen in der Regel keine eigenständige Grundbesitzerhaftpflicht. Der Hausverwalter ist nach dem WEG-Gesetz verpflichtet solch einen Vertrag abzuschließen. Man sollte bei seiner Hausverwaltung aber ruhig einmal nachfragen.

Mietausfallversicherung
Mieteinnahmen sind für einige Immobilienbesitzer die einzige Einnahmequelle. Versiegt sie, kann es für den Eigentümer finanziell schnell eng werden. Dabei können die Gründe dafür, dass keine Miete mehr gezahlt wird, vielfältig sein. So genügt bereits ein kleiner Schaden in der Wohnung, um den Mieter zu einer Minderung oder Zahlungseinstellung zu veranlassen.

Mancher Gebäudeversicherungstarif bietet daher bei Schäden durch eine der versicherten Gefahren auch den Mietausfall als versicherte Leistung mit an. Für eine entsprechende maximale Dauer erhalten Sie dann die entgangenen Mieteinnahmen. Bei der Höhe kann ebenfalls eine Maximierung greifen.

Es ist unbedingt zu empfehlen, auf dies Leistungserweiterung der Gebäudeversicherung zu achten.

Mietnomadenversicherung
Neben Sachschäden kann ein Mietausfall auch durch Ihren Mieter verursacht werden. Selbst eine vorherige Bonitätsprüfung ist heute kein Garant dafür, dass Ihr Mieter dauerhaft in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Eine unglückliche Fügung im Beruf oder eine private Tragödie genügen oft schon, um einen Menschen sozial und finanziell abstürzen zu lassen. Auch kann man sich in Menschen täuschen – schließlich sieht man es niemandem an, dass er mutwillig in der Mietwohnung wütet. Haben Sie es mit Mietnomaden zu tun und ein Mieter verschwindet ohne Vorwarnung, bleiben Sie auf seinen Mietschulden oder dem angesammelten Unrat sitzen. Auch gegen diese Gefahr können Sie sich absichern. So genannte Mietnomadenversicherungen kommen innerhalb festgelegter Grenzen für die Ihnen entgangene Miete auf.

Da Mieter in direktem Kontakt mit der vermieteten Einheit stehen, passiert es immer wieder, dass sie auch Schäden an der Immobilie verursachen. Es empfiehlt sich daher darauf zu achten, dass Ihre Mieter über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, die auch eine Deckung für Mietsachschäden mit beinhaltet (z. B. durch einen Brand oder eine überlaufende Badewanne). Zwar kommt Ihre Gebäudeversicherung vorrangig für Schäden auf – allerdings natürlich nur im Rahmen der versicherten Gefahren und nur im Rahmen der Leistungen des Gewählten Tarifs. Wie sich Versicherer und Mieter dann im Innenverhältnis einigen, muss sie dann nicht mehr belasten.

Belastender sind hingegen Schäden, die normalerweise nicht von einer Gebäudeversicherung übernommen werden. Großflächig zerkratzter Parkettboden, festsitzender Gestank durch Katzenurin, Ungezieferbefall in einer „Messiwohnung“ – hierfür könnte die Privathaftpflicht Ihres Mieters aufkommen, sofern Mietsachschäden dort mit gedeckt sind. Hat Ihr Mieter die nötige Deckung nicht und kann auch sonst nicht für die Schäden aufkommen, bleibt der bewährte Weg, die Mietkaution einzubehalten. Doch auch die reicht evtl. nicht für die Beseitigung aller Schäden aus. Auch für einen solchen Fall lässt sich die Mietnomadenversicherung erweitern (auch für Schäden durch Mutwilligkeit!). Sie leistet dann für Wohnungsschäden bis zu einer bestimmten maximalen Höhe.

Rechtsschutzversicherung
Generell laufen Sie als Vermieter schnell Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden. Streit um die Nebenkostenabrechnung oder über den Umfang der Renovierung nach dem Auszug sind alles andere als eine Seltenheit. Mieter stellen heute hohe Ansprüche an die gemieteten Objekte. Internetforen sind voll mit Tipps, aus welchen Gründen und in welcher Höhe eine Mietminderung vorgenommen werden kann. Geld, das Ihnen zum Begleichen der laufenden Kosten fehlt.

Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf, die Ihnen beim Anwalt und vor Gericht entstehen. Auch die sehr hohen Kosten einer Wohnungsräumung werden von solch einem Versicherungsvertrag übernommen. Ebenso, wenn sich Nachbarn über einen Ihrer Mieter beschweren.

Guter Rat ist gerade im Rechtlichen meist teuer. Sie sollten daher auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht verzichten.

Was Sie sonst noch wissen sollten…

Möblierte Wohnungen
Vermieten Sie mit einer Wohnung auch Möbel, sind diese nicht über Ihre Gebäudeversicherung versichert, da es sich her nicht um Gebäudebestandteile handelt. Die Absicherung der vermieteten Möbel ist aber auf verschiedene Arten möglich. Eine separate Inhalts- oder Hausratversicherung ist denkbar. Sie können das Risiko für eine Beschädigung des überlassenden Hausrates aber auch vertraglich auf Ihren Mieter abwälzen. Dieser kann sie dann zum Neuwert über eine eigene Hausratversicherung versichern.

Mietkautionsversicherung
Früher oder später werden Sie sicherlich damit konfrontiert werden, dass ein Mieter Ihnen vorschlägt, statt der klassischen Mietkaution eine Mietkautionsversicherung als Sicherheit bei Ihnen zu hinterlegen. Ähnliche Versicherungen gibt es bereits seit vielen Jahren. Vor allem im Bereich des Bauhaupt- und Nebengewerbes wird diese Form der Sicherheitenstellung gerne und erfolgreich genutzt. Als Ersatz einer Mietkaution wird die Kautionsversicherung erst seit wenigen Jahren beworben. Die Vorteile für den Mieter liegen auf der Hand: Geld wird nicht gebunden und steht zur freien Verfügung.

Glasversicherung
Die Glasversicherung sollte an dieser Stelle abschließend noch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht Ihres Mieters erstattet werden. Eine Glasversicherung kann in der Regel für geringe Beiträge abgeschlossen werden. Versichert sind Fenster und Türverglasungen, auf Wunsch auch Cerankochfelder und Mobiliarverglasungen.

Sie haben Fragen zu den verschiedenen Bausteinen des Versicherungsschutzes?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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