Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Versicherungsbedingungen – das unbekannt Vertragswerk

Bilbo Beutlin - Der kleine HobbitZugegeben, Versicherungen sind völlig unsexy, sehr abstrakt und manchmal auch schwer zu verstehen. Trotzdem wundert es mich immer wieder, dass Kunden tage-, fast wochenlang über das neue Auto recherchieren und jedes kleinste Detail genau analysieren, jedoch bei der entsprechenden Absicherung dieser Investition die Kfz-Versicherung rein nach dem Preis entscheiden.

Machen Sie es, wie Bilbo Beutlin  (Der kleine Hobbit) und lesen Sie das Vertragswerk genau durch oder lassen Sie ihren Berater (Rechtsanwalt oder Versicherungsmakler) das für Sie machen. Der kann Ihnen das Passende mit dem entsprechenden Preis-Leistungsverhältnis empfehlen oder vermitteln.

Wer sich selber einmal in ein Bedingungswerk einlesen möchte:

Grundsätzlich handelt es sich um Verträge privater Art, so dass das BGB über die Regelungen des Vertragsschlusses etc. maßgeblich ist. Das Spezialgesetz VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt alles notwendige zu allen Versicherungssparten und sind allgemeine Grundlage.
Mit dem Vertragsabschluss erhält man die 50 – 80 Seiten Versicherungsbedingungen, Besondere Vereinbarungen und Klauseln. Welche davon für den Vertrag Gültigkeit haben, ist dann wieder aus der Police zu entnehmen. (Soll heißen: Nur, weil in den Versicherungsbedingungen Regelungen für den Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung stehen, heißt das noch lange nicht, dass dies auch in dem Vertrag als Bestandteil vereinbart wurde)

Sie sehen: völlig unsexy, sehr abstrakt und manchmal auch schwer zu verstehen.

Einen großen Vorteil hat der Vertrag von Bilbo Beutlin: Er hat seine Leistungsausschlüsse in seinem Vertrag ganz transparent vereinbart…

Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag?

Sprechen Sie mich an.

Ihr
Wolfgang Ruch

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