Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Versicherungsschutz für private Veranstaltungen – muss das sein???

2466-ker-sylvester-feuerwerkSie haben´s doch sicher auch schon gemerkt: Es wird wärmer, es bleibt länger hell und die Plakate am Straßenrand nehmen zu. Es ist wieder „Veranstaltungszeit“.

In den warmen Monaten häufen sich Veranstaltungen unterschiedlichster Art und Größe. Traditionsfeste, Kirchweihen, Holi-Events, Beach Soccer Turniere, Konzerte und Festivals…
Gleichzeitig geht der Trend aber auch zu großen privaten Feierlichkeiten. Egal ob Einschulung oder Hochzeit.

Das ein professioneller Veranstalter sich entsprechend absichern muss, leuchtet vermutlich jedem ein. Nur wie ist es denn eigentlich, wenn man selber ein großes Fest durchführt oder als Vorstand eines kleinen Vereins für eine große Sause verantwortlich ist?

Haftpflicht
Die Veranstalterhaftpflicht ist das absolute Minimum an Schutz, denn als private oder öffentliche Veranstaltungen fallen sie normalerweise nicht in den Schutz einer Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung. Hier bieten zwar manche Anbieter die Möglichkeit, zumindest regelmäßig stattfindende Veranstaltungen mit aufnehmen zu lassen, der Regelfall ist dies aber nicht. Unabhängig von der Art der Veranstaltung sind immer die unterschiedlichsten Aufgaben verteilt – Ausschank, Einlass, Garderobe, Werbung, Catering, … Überall kann etwas passieren. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die seine Helfer oder er selbst verursachen.

Vor allem bei den Mietsachschäden sollte hier genauer hingeschaut werden. Bei vielen Tarifen am Markt sind z. B. Schäden an gemieteten Immobilien gar nicht versichert oder nur dann, wenn es zu einem Brand kommt. Auch gemietete oder geliehene bewegliche Sachen sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bzw. ist dieser auf Arbeitsmaschinen o. ä. beschränkt.
Wer für seine Hochzeit einen Veranstaltungsraum anmietet, haften meist für alle Schäden vor Ort. Eine Privathaftpflicht zahlt aber nur, wenn man der Schädiger ist. Was, wenn es keiner gewesen sein möchte?

Vorsicht bei Zusatzrisiken! Nicht alles, was bei einer Veranstaltung so geboten oder betrieben wird, ist automatisch auch im Versicherungsschutz der Veranstalterhaftpflicht enthalten. Klassische Beispiele für Zusatzrisiken sind z. B. Tribünen, Hüpfburgen, gemietete Festzelte, ein Feuerwerk oder auch ein Umzug. Bitten Sie Ihre Kunden daher bitte um eine möglichst genaue Schilderung des Events.

Sachversicherung
Für fast jede Veranstaltung müssen Dinge von Dritten angemietet oder geliehen werden: Festzelt, Bühne, Lichttechnik, PA, Heizpilze, Biertischgarnituren, … Die Miete für solche Dinge mag teilweise schon recht hoch ausfallen – der tatsächliche Wert beträgt oft noch ein Vielfaches mehr davon! Als Mieter der Dinge hat Ihr Kunde eine besondere Sorgfaltspflicht übernommen. Treten durch seine Schuld Schäden ein, wird Schadenersatz für die Reparatur oder Ersatz fällig.

Wie wir oben bereits feststellten, ist es oft nicht möglich, alle denkbaren Schäden über die Veranstalterhaftpflicht abzudecken. Vor allem gemietete Technik stellt hier eine enorme Gefahr dar. Auch auf kleinen Bühnen kommt schnell Material von fünf- oder sechsstelligem Wert zum Einsatz. Mindestens hier empfiehlt es sich, über eine gesonderte Elektronikversicherung vorsorge zu treffen.

Ausfallversicherung
Es gibt´s eine Reihe von Gründen, aus denen eine Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden muss. Ein Künstler kann erkranken oder umkommen – meist ist es aber das Wetter, das einem das schöne Event verhagelt. Starkregen, Sturm, Gewitter, etc.

Rechtsschutz
Auch auf rechtliche Auseinandersetzungen muss man sich als Veranstalter heute gefasst machen. Behörden, Anwohner, Urheberrecht, aus dem Ruder laufende Situationen, … Gründe, die den Weg zum Anwalt unumgänglich machen, gibt es mehr als genug. Egal ob in der Planungs- und Vorbereitungsphase, während der Veranstaltung oder als Nachbeben im Nachgang: Mit einer Veranstalter-Rechtsschutz-Versicherung ist man immer gut gewappnet!

Gruppenunfall
Keine Veranstaltung ohne eine Gruppe helfender Hände, die überall mit anpacken und aufgaben übernehmen. Oft genug arbeiten Helfer ehrenamtlich bzw. als kostenlosen Freundschaftsdienst. Es ist gut, wenn man Leute hat, auf die man sich bei so was verlassen kann – umso schlimmer, wenn dann ein Unglück geschieht und ein Helfer bleibenden Schaden nimmt. Mit einer Gruppenunfallversicherung können Sie dafür sorgen, dass zumindest die finanziellen folgen eines eventbedingten Unfalls aufgefangen werden.

Mit dieser kleinen Zusammenfassung habe ich versucht aufzuzeigen, welche Risiken man als Veranstalter eingeht und das auch private Feierlichkeiten vernünftig abgesichert werden sollten.

Sie haben Fragen dazu?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

Kommentare sind geschlossen.