Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Versorgungswerke – die bessere Altersversorgung?

Die berufsständischen Versorgungswerke sind meist öffentlich-rechtlich organisierte Versorgungseinrichtungen, die die Pflichtversorgung für selbstständige und angestellte Angehörige der sogenannten Kammerberufe bei Alter, Tod und Invalidität regeln.

Zum versicherten Personenkreis gehören vor allem Ärzte (auch Zahn- und Tierärzte), Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, zudem in vielen Bundesländern auch Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten sowie vereidigte Buchprüfer und Ingenieure, die Mitglied in der entsprechenden Kammer sind.

Die Versorgungswerke sind zum einen berufsständisch und zum anderen geografisch gegliedert. Grundsätzlich verfügt jeder Berufsstand in jedem Bundesland über ein eigenes Versorgungswerk. Auf der einen Seite führt diese Zersplitterung zu Kuriositäten wie einem Versorgungswerk der Bezirksärztekammer Trier mit derzeit gerade einmal knapp 2.500 Mitgliedern. Auf der anderen Seite gibt es aber auch größere Zusammenschlüsse wie die Bayerische Versorgungskammer, welche zwölf Versorgungswerke mit derzeit insgesamt 2,3 Mio. Versicherten unter einem Dach vereint. Insgesamt existieren in Deutschland derzeit ca. 89 Versorgungswerke. Rechtlich beruhen die Versorgungswerke jeweils auf einem landesgesetzlichen Rechtsrahmen sowie einer Satzung, der weitere Einzelheiten zu entnehmen sind. So regeln diese beispielsweise die Ausgestaltung von Beiträgen und Leistungen.

Die Beitragsgestaltung ist dabei flexibler als in der gesetzlichen Rentenversicherung und der abgegrenzte homogene Personenkreis führt zu einem grundsätzlich besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, als dies in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall wäre. So sind die Durchschnittsrenten höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung und es gibt eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung.

Warum die alleinige Versorgung durch Versorgungswerke nicht mehr ausreicht

Dennoch reicht die Versorgung der Kammerberufler alleine durch die Versorgungswerke schon heute bei Weitem nicht mehr aus, weder bei der Altersvorsorge noch bei BU. Im Gegenteil sind künftig sogar Leistungskürzungen zu befürchten! Warum ist dies so?

Zum einen macht die demografische Entwicklung auch vor Ärzten und Rechtsanwälten nicht halt. Schon jetzt ist bei vielen Versorgungswerken ein deutlich stärkerer Anstieg der Leistungsbezieher als der Neuzugänge (Beitragszahler) zu beobachten. Auch die steigende Lebenserwartung macht den Versorgungswerken zunehmend zu schaffen. Dies wäre grundsätzlich unproblematisch, sofern die Leistungen mit sauber kalkulierten, individuell kapitalgedeckten Versorgungsplänen finanziert werden würden. Doch in den letzten Jahren haben die meisten Versorgungswerke auf das sog. offene Deckungsplanverfahren umgestellt, welches ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung auf einer Art Umlagesystem mit Entgeltpunkten beruht.

Aber auch der Leistungsanteil, der noch mit Kapitaldeckung hinterlegt ist, ist teilweise gefährdet. Grund ist, dass die Versorgungswerke jahrelang sehr hohe Rechnungszinsen angesetzt haben und auch heute noch mit Zinszusagen arbeiten, die weit über jenen der deutschen Lebensversicherer liegen. Auch in der aktuellen Nullzinsphase werden munter Zinsversprechungen von beispielsweise 3,87 % (Versorgungsanstalt für Ärzte BW) ausgegeben. Wie realistisch solche Annahmen sind, wenn gleichzeitig dank ähnlich restriktiver Anlagepolitik wie bei Lebensversicherern der Niedrigzins an den Kapitalstöcken nagt, kann sich jeder selbst ausrechnen. Dazu sollte man auch wissen, dass der Rechnungszins von Versorgungswerken im Gegensatz zum Garantiezins einer Lebensversicherung nicht garantiert ist. Da die Rentenprognosen jedoch auf dem Rechnungszins beruhen, drohen den Mitgliedern deutliche Renteneinbußen. Hinzu kommt, dass die oft relativ kleinen Kollektive der Versorgungskammern naturgemäß schneller und dramatischer in Schieflage geraten können, als dies bei größeren Einheiten der Fall ist.
Pikantes Detail dabei: In den letzten Jahren warben zahlreiche Versorgungswerke vermehrt um freiwillige Zuzahlungen ihrer Mitglieder, wozu vor allem der häufig besonders attraktive Rechnungszins angepriesen wird. Dazu ein Fakt: Nur etwa drei der zehn größten berufsständischen Versorgungswerke schafften es, seit 2012 immer über 4 % Rendite mit ihren Kapitalanlagen zu generieren.

Spätestens wenn der Rechnungszins nur noch knapp unterhalb der Nettorendite liegt und hierzu noch Verwaltungskosten von ein bis zwei Prozentpunkten hinzuzuaddieren sind, stellt sich die Frage, wie lange derartige Rechenmodelle noch aufgehen können.

Bei alldem ist immer zu berücksichtigen, dass Satzungen geändert werden können und dieser Vorbehalt ganz besonders und auch explizit für die im Zuge der Anwendung des offenen Deckungsplanverfahrens in Aussicht gestellten Entgeltpunkte gilt. Hierbei handelt es sich letztlich um nicht garantierte Rentenfaktoren, die selbstverständlich jederzeit per Satzungsänderung geändert werden können.

Auch besteht eine gewisse Unsicherheit im Falle einer Insolvenz. Staatliche Garantien, welche für die eingezahlten Beiträge der Mitglieder einstehen, gibt es nicht. Dementsprechend gibt es keine Sicherheiten, falls einzelne Versorgungswerke in Not geraten. Eine übergeordnete Finanzaufsichtsbehörde wie die BaFin? – Fehlanzeige. Zwar half in der Vergangenheit der Bund aus, es besteht jedoch kein Anspruch auf staatliche Hilfe.

Welche Alternativen gibt es also für diesen Personenkreis, um sich im Alter eine zusätzliche finanzielle Sicherheit zu schaffen? Privat vorsorgen wird auch bei diesen Berufsgruppen immer wichtiger. Die Möglichkeiten hierbei sind wie immer zahlreich.

Wichtiger Tipp: Überprüfen Sie zusätzlich die Berufsunfähigkeitsversicherung!

Die BU der Versorgungswerke ist anders geregelt als die private BU: Zwar gibt es dort weder Wartezeiten noch wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, dafür sind die Voraussetzungen für den Bezug der BU wesentlich schärfer geregelt. So ist der BU-Grad häufig nicht klar geregelt, und Voraussetzung für den Rentenbezug ist die Rückgabe der Zulassung bzw. der Approbation.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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