Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Baufinanzierung – Forwarddarlehen

Zinsentwicklung baufinanzierung 2-2017Sie haben vor 5 oder 10 Jahren und länger eine Immobilienfinanzierung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung abgeschlossen und reiben sich die Augen, wenn sie sich die heutigen Finanzierungskonditionen ansehen?
Sicherlich waren seinerzeit Ihre Konditionen ebenfalls sehr gut, nur hat sich der Zinsmarkt durch das Eingreifen der EZB in den letzten Jahren stark verändert und die Zinsen sind auf einem historischen Tiefststand. Gut für Häuslebauer und sehr schlecht für Geldanleger…

Viele würden gerne von den derzeitigen Konditionen profitieren und diese für ihre Finanzierung nutzen. Das ist möglich!!!

In den nächsten Jahren läuft Ihre Zinsbindung des Immobiliendarlehens aus? Dann können Sie bereits heute zu dem Ablauftermin die neue Zinsvereinbarung (Forwarddarlehen) schließen. Ein Forwarddarlehen kann bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung vereinbart werden (bieten nur wenige Banken). Die meisten Banken bieten dieses Produkt ab 3 Jahre (36 Monate) vor Ablauf der Zinsbindung an.

Sie haben damals eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart? Dann haben Sie auch die Möglichkeit, schon früher die aktuell günstigen Konditionen, zu nutzen, da das Darlehen nach §489 BGB nach Ablauf von 10 Jahren vom Kunden einseitig gekündigt werden kann.

Wichtig: Bis zu diesem Umschuldungstermin bleibt die alte Kondition und Rate unverändert. Sie müssen auch jetzt schon planen und wissen, wie viel Sondertilgung sie einbringen wollen, da die Anschlussfinanzierung im Nachgang nicht mehr änderbar ist. Es ist eine weitere Vereinbarung zum Darlehensvertrag.
Ggf. kann es auch sinnvoll sein, eine neue Bank für die Anschlussfinanzierung / Forwarddarlehen zu suchen, je nachdem welche Bank besser zu Ihnen passt.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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