Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Wohngebäude – Schäden durch Blindgänger

Der Zweite Weltkrieg liegt nun bereits 75 Jahre zurück und doch stößt man immer wieder auf Blindgänger.
Was, wenn es zu einer Explosion kommt?

Kriegsereignisse sind ein klassischer Ausschluss im Bedingungswerk von Versicherungsgesellschaften. Gebäudeversicherer machen da keine Ausnahme. Explodiert eine Weltkriegsbombe, sehen das viele Experten als Folge eines Kriegsereignisses an. Wie lange dieses zurückliegt, spielt dabei keine Rolle.

Der GDV berichtet auf seiner Seite, dass Schäden durch Blindgänger in der Vergangenheit immer übernommen worden wären. Es liege kein einziger Fall vor, bei dem der Versicherer die Leistung verweigert hätte. Auf den Ausschluss in den eigenen Musterbedingungen weist man dennoch hin, aber auch darauf, dass die Versicherer nicht an diese gebunden wären. So könnten diesen entsprechenden Schutz auch selbst einschließen und so für mehr Sicherheit sorgen. Allgemeine Handhabe ist gut – niedergeschriebene Bedingungen sind jedoch besser.

Welche Wohngebäudeversicherer haben ihre Bedingungen entsprechend erweitert?
Eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften haben dieses Thema eindeutig in ihren Versicherungsbedingungen geregelt. Dann gibt es im Schadensfall kein wenn und aber mehr! Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.

Natürlich sind Schäden durch Blindgänger nur ein Leistungspunkt von vielen. Je nach Lage des Gebäudes Ihres Kunden ist dieser Punkt wichtig oder eben zu vernachlässigen. Weitere Infos zum Thema Wohngebäudeversicherung gibt es hier:  Mr.MoneyPenny – Wohngebäude.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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