Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Wohngebäudeversicherung – Versicherungssumme 1914

scale-210-210-03_191877567_2Die korrekte Wertermittlung in der Wohngebäudeversicherung ist ein überaus wichtiges Thema und sichert im versicherten Schadensfall eine angemessene Entschädigungsleistung. Die Versicherer akzeptieren in der Regel drei unterschiedliche Methoden für eine Wertermittlung nach Wert 1914, nämlich:

1. Wenn der Wert aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird (=wird in der Praxis sehr selten angewandt).

2. Wenn der Versicherungsnehmer im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag umrechnet (Umrechnung Neubauwert). Bei dieser Methode wird der Neubauwert (€ oder DM) mithilfe vom Baukostenindex in Goldmark (nach Wert 1914) umgerechnet. Die Formel hierzu lautet:

Neubauwert gem. Baujahr x 100 / Baukostenindex gem. Baujahr = Wert 1914

Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus mit Baujahr 2015 (Neubauwert 250.000 €):
250.000 x 100 / 1310,3 (Baukostenindex 2015) = 19.079,60 M (Wert 1914)

Bitte beachten Sie, dass im Neubauwert auch die oft vergessenen Eigenleistungen, die Bodenplatte, etc. mit enthalten sein müssen, damit das Ergebnis korrekt sein kann!

3. Wenn der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet und hiernach die Versicherungssumme „Wert 1914“ berechnet wurde (=Wertermittlungsbogen Wert 1914). Es gibt grundsätzlich zwei Berechnungsgrundlagen und zwar eine nach m²-Wohnfläche und eine nach m³-umbautem Raum, wobei die letztere i.d.R. bei Mehrfamilienhäusern angewandt wird. Die benötigten Fragebögen finden Sie bei unseren Beratungshilfen im VEMAextranet.

4. Wenn die Versicherungssumme vom Vorversicherer/Monopolversicherer übernommen wird. (Diese Methode kann nur noch bei wenigen Anbietern angewandt werden – Tendenz sinkend. Übernehmen Sie den Wert dennoch, kann es trotzdem zu einer Unterversicherung führen!!!)

Wichtig ist, dass wenn man sich an eine dieser Methoden hält, man Unterversicherungsverzicht erlangt – ganz unabhängig davon, dass bei allen Methoden zum teil stark voneinander abweichende Werte ermittelt werden.

Die positive Auswirkung eines korrekten „1914ers“ Wertes

Anders als bei einer Hausratversicherung, bedeutet der Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung, dass man im Totalschadensfall den Wiederaufbauwert eintschädigt bekommt. Dieser kann auch höher ausfallen, als die Versicherungssumme! Die Versicherungssumme nach Wert 1914 stellt nur einen fiktiven Wert für die Prämienfindung dar.

Eine Änderung am Gebäude (Ausbau des Kellers zu einem Hobbyraum) oder der Gefahren (Einbau einer Fußbodenheizung) können sehr schnell dafür sorgen, dass die vereinbarte Versicherungssumme zu gering ist. In diesem Fall würde der Unterversicherungsverzicht nicht mehr greifen und im Schadensfall gibt es den Schaden nicht vollständig erstattet!!!

Daher sollte man regelmäßig (mind. alle 2 -3 Jahre) durch den Summenermittlungsbogen die Versicherungssumme kontrollieren.

Sie haben Fragen dazu?
Dann einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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