Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Eine der wenigen übrig gebliebenen Förderungen vom Staat für Sparanlagen ist die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage auf Sparraten in einen Bausparvertrag. Während vor einigen Jahren noch viele Sparer diese Prämien zusätzlich zu den Guthabenzinsen der Bausparverträge erhalten haben, wurden die Einkommensgrenzen so weit runtergesetzt, dass der Kreis der förderberechtigten Personen sehr zusammengeschmolzen ist.

Daher bitte selber prüfen, ob ein Anrecht auf eine der staatlichen Zuschüsse besteht:

a) Arbeitnehmersparzulage: Hier muss der Arbeitgeber die VL in den Bausparvertrag überwiesen haben. Der Staat zahlt eine Prämie von aktuell 9% auf die Einzahlung von max. 470,- Euro im Jahr. Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen darf 17.900,- Euro im Jahr nicht übersteigen. (Verheiratete 35.800,- Euro) Beantragt wird diese Förderung mit der Steuererklärung.

Mehr unter:   http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage

b)Wohnungsbauprämie: Hier kann man auch eigene Beiträge in den Vertrag einzahlen.
Der Staat zahlt 8,8% Prämie auf bis zu 512,- Euro (verheiratete 1024,- €) Beitrag im Jahr. Auch hier gibt es eine Vorraussetzung, das das Einkommen die Grenze von 25.600,- € / verheiratete 51.200,- € nicht übersteigen darf.

Mehr unter:   http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaupr%C3%A4mie

Bitte prüfen sie selber, ob sie in eine der beiden Einkommensgrenzen unterschreiten und ob sie den maximalen Förderbeitrag schon einbezahlt haben, ansonsten würde es sich lohnen, hier einmalig einen Geldbetrag zu überweisen und die Förderung mitzunehmen…

Das Video aus der Reihe Mr.MoneyPenny gibt es hier.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Ruch

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