Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Absicherung von Balkonkraftwerken (Photovoltaik)

An immer mehr Balkonen finden sich in jetzt Solar- und PV-Panels – doch wie sieht es dafür mit Versicherungsschutz aus?

Was sind Balkonkraftwerke eigentlich?
Als Balkonkraftwerk wird eine Mini-Photovoltaik- bzw. Solaranlage bezeichnet. Diese kleinen Anlagen bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und haben bis zu maximal 600/800 Watt Leistung. Sie sind nicht genehmigungspflichtig – müssen allerdings beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet und ins Marktdatenstammregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.

Der so produzierte Strom ist nur für den direkten Verrauch nutzbar, da die Mini-Kraftwerke keinen Akku haben. Die Speicherung und der spätere Verbrauch des Stroms ist in der Regel nicht möglich.

Welche Schäden können passieren?
Unter anderem sind folgende Schadenszenarien denkbar:

• Durch einen Kurzschluss entsteht ein Brand, der das Panel zerstört → Feuerrisiko
• Gegenstände werden gegen die Anlage geweht → Sturm
• Die Panels werden durch große Hagelkörner beschädigt → Hagel
• Jugendliche werfen mit Steinen auf die Paneele → Vandalismus
• Der Wechselrichter wird durch Blitzschlag beschädigt → Überspannung
• Die Module einer im Hochpattere am Balkongeländer angebrachten Anlage werden nachts gestohlen → Diebstahl

Welche Versicherung tritt jeweils ein?
Sobald Dritte durch den Betrieb des Balkonkraftwerks geschädigt werden, fällt die Regulierung i. d. R. in den Bereich der Privathaftpflichtversicherung.

Der Versicherungsschutz für die Anlage selbst umfasst die versicherten Grundgefahren wie Feuer, Blitzschlag, Sturm und/oder Hagel sowie ggf. das zusätzlich vereinbarte Elementarrisiko. Die Zuordnung, welche Versicherung in der Leistungspflicht ist, gestaltet sich allerdings ein wenig diffiziler:

• Technisch gesehen handelt es sich bei Balkonkraftwerken – sofern diese nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind – um Haushaltsgeräte, die über die Hausratversicherung abgesichert sind.

• Ist die Anlage außen am Gebäude, also außerhalb von Balkon, Loggia oder Terrasse, fest montiert, so ist die Wohngebäudeversicherung meist der richtige Ansprechpartner. Dies ist bei Einfamilien- oder Reihenhäusern normalerweise kein Problem. Aber wie stellt sich das für Mieter oder Eigentümer einer Wohnung dar?
Dies führt uns direkt zum Hauptsächlichen
Problem bei diesem Sachverhalt:

Zwei wenig positive Szenarien sind vorstellbar:
• Die Hausratversicherung wertet die Anlage als „fest mit dem Gebäude verbunden“ und gibt die Verantwortung somit an den Wohngebäudeversicherer weiter.

• Die Wohngebäudeversicherung argumentiert: „Die Anlage wurde vom Mieter eingebracht“, und weist deshalb die Zuständigkeit von sich.
Das Problem ergibt sich hier vor allem für Wohnungseigentümer und Mieter. Diese werden aktuell noch durch die nicht immer eindeutigen Regelungen vor die Frage gestellt, ob wirklich Deckung für Ihr Balkonkraftwerk besteht.

Daher bitte unbedingt eine Meldung an mich senden, wenn ein Balkonkraftwerk installiert wurde oder werden soll.

Dann können wir individuell bei den bestehenden Versicherern abklären, ob und wie der Versicherungsschutz besteht.

Ihr
Wolfgang Ruch

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