Ruch Finanzberatung

Gesellschaft für private Finanzplanung

Aus ebase wird FNZ Bank GmbH

Bis zum Jahr 2008 war die ebase (European Bank for Financial Services GmbH) in das Asset Management der Commerzbank eingegliedert. Sie hat bei der BaFin eine Zulassung als Vollbank. Im Jahr 2009 wurde die Bank dann konzernintern an die Comdirect Bank übertragen, die widerum ein Tochterunternehmen der Commerzbank war. Im Rahmen von allgemeinen Umstrukturierungen wurde 2019 die ebase an den britischen Finanzdienstleister FNZ Group verkauft und die Comdirect mit der Commerzbank verschmolzen.

FNZ ist der globale Plattformanbieter im Bereich des Vermögensmanagements und arbeitet mit mehr als 650 weltweit führenden Finanzinstituten und über 8.000 Vermögensverwaltungsfirmen zusammen. Mit über 4.000 Mitarbeitern auf der ganzen Welt stehen sie gemeinsam für das Ziel: Vermögensaufbau für jeden möglich zu machen.

Zum Jahresende wird die ebase in FNZ Bank GmbH umbenannt und wird zukünftig auch unter diesem Namen im Markt auftreten.

Was ändert sich nach der Umbenennung in FNZ Bank GmbH?
Für die Kunden ändert sich durch die Umbenennung von ebase in FNZ nichts. Das OnlineBanking und die
Website wird man zunächst auch weiterhin unter der gewohnten URL finden.


Verändert sich das OnlineBanking?

Am Aufbau des OnlineBanking ändert sich nichts. Die Kunden finden alle Funktionen weiterhin wie gewohnt. Darüber
hinaus wird das neue Design, das Ihnen schon von der Website bekannt ist, im OnlineBanking Einzug halten.


Was passiert mit den Apps nach der Umbenennung von ebase in FNZ Bank GmbH?

Die Apps erhalten mit der Umbenennung von ebase in FNZ Bank GmbH ein neues Design bei gewohntem
Aufbau. Neben einem anderen Icon erhalten die Apps auch neue Namen: Aus der ebaseSecure App wird
FNZsecure, die ebase Banking App verwandelt sich in FNZbanking.

Einlagensicherung:
Die FNZ Bank GmbH (früher ebase) ist weiterhin eine eigenständige in Deutschland zugelassene Bank unter der Aufsicht der BaFin und die Kundengelder sind mind. bis 100.000,- Euro durch den Einlagensicherungsfonds geschützt.

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Ihr Wolfgang Ruch

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