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Auslandsreise KV – 5 Freunde in den Bergen

yyP1020738-20141111-092028648Das die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung ist, hat sich inzwischen rumgesprochen. Die Auslandsreise Krankenversicherung hat noch längst nicht die Verbreitung gefunden, die sie haben sollte. Oft habe ich mit Kunden Diskussionen über die Wichtigkeit dieser Versicherung und das für ca. 12,- Euro im Jahr beim Single und ca. 35,- Euro für die ganze Familie.

Ein Schadenbeispiel aus dem Sommer 2014 soll verdeutlichen, warum eine Auslandsreise Krankenversicherung zum Pflichtbaustein bei jeder Reise außerhalb Deutschlands gehört.

5 Freunde haben jahrelang zusammen studiert, teilweise mehrere Jahre in einer WG zusammengewohnt und dann eben erfolgreich ihr Studium abgeschlossen. Das neue Leben, der Beruf, der Alltag etc. lassen die einstige Beziehung loser werden. Da möchte man Gegenwirken und vereinbart eine gemeinsame jährliche Reise. Um sicherzugehen, dass man unter sich bleibt und die Partnerinnen nicht mitwollen, überlegte man sich eine Wandertour in die Bergen Österreichs. Jährlich geht es im Sommer für eine Woche in die Berge zum Wandern und das im letzten Jahr bereits zum 8. Mal.

Nur diese Reise sollte anders enden, als alle anderen bisherigen Touren. Es war der dritte Tag und die Gruppe machte sich auf den Weg zur nächsten Berghütte für das Nachtlager. Das Wetter war gut und die Stimmung toll. Ohne ersichtlichen Grund ist ein Teilnehmer der Gruppe plötzlich gestolpert. P1020726-20141111-091940331Vermutlich einfach ein kleiner Fehltritt, aber mit beachtlichen Folgen. Er stürzte den Abhang hinunter und kam ca. 100m tiefer zum Liegen. Die Notfallversorgung klappte hervorragend. Zwei Personen kletterten zum Verletzten runter und die anderen beiden machten sich auf den Weg zur nächsten Hütte, bis sie einen besseren Handyempfang hatten und meldeten den Unfall. Ein Rettungshubschrauber machte sich sofort auf den Weg zur Unglücksstelle. Aufgrund der schweren Kopfverletzungen musste er sofort in das nächste Krankenhaus geflogen werden. Wie sich herausstellte, waren diese nicht auf solch schwere Verletzungen spezialisiert und haben einen weiteren Helikopterflug ins Uniklinikum organisiert. Dort wurde er sofort operiert und auf die Intensivstation gelegt. Nach ca. 2 Wochen konnte er zur weiteren Behandlung nach Berlin entlassen werden.

Dort sammelten sich bereits die ersten Briefe und Mahnungen mit den Rechnungen für die Helikopterflüge an. So hat jeder der beiden Rettungsflüge ca. 8.000,- Euro gekostet und die Krankenhaus- und OP-Kosten noch gar nicht eingerechnet.

Man kann an diesem Beispiel sehen: Es kann jeden treffen, an jedem Ort. Weder war in diesem Beispiel Alkohol, noch Drogen oder jugendlicher Übermut oder andere leichtsinnige Handlungen im Spiel. Es war ein typischer Unfall, ein Fehltritt, wie er nun mal passieren kann.

Und jetzt die versicherungsrechtliche Betrachtung: Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt erst einmal außerhalb Deutschlands gar keine Kosten. Über einen europäischen Verbund werden Kosten der Heilbehandlung und der Notfallversorgung nach deutschen Gebührensätzen erstattet. Das ist zwar vielleicht in Rumänien ausreichend, in den meisten Ländern Europas jedenfalls nicht und außerhalb Europa gibt es gar keine Leistungen aus der GKV. Rettungseinsätze (Helikopter etc.) sind nicht Bestandteil dieses Abkommens und werden von der GKV nicht erstattet. Somit würde ein Verunfallter auf diesen Rettungskosten und den Mehrkosten der medizinischen Versorgung sitzen bleiben, wenn er keine Auslandsreise KV hätte. In diesem Fall sprechen wir von ca. 20.000,-Euro.

Zusätzlich ist in der Auslandsreise KV auch der Krankenrücktransport mit Flugzeug oder Krankentransportwagen versichert. Kostenpositionen, die in der GKV gar nicht bekannt sind – und häufig auch nicht in der PKV!!!

Leider geht die versicherungsrechtliche Betrachtung jetzt weiter. Die Unfallversicherung hat bereits das Unfallkrankenhaustagegeld ausbezahlt und wir warten noch auf den Gesundheitsstatus in einem Jahr nach dem Unfall, ob Invaliditätsleistungen beantragt werden müssen.

Das Thema Berufsunfähigkeitrente wird jetzt geprüft, da eine volle Leistungsfähigkeit noch nicht wieder hergestellt ist.

Man kann also erkennen, dass bei solchen schweren Ereignissen mehrere Versicherungen im Spiel sind, rechtzeitige und ordnungsgemäße Schadenmeldungen abzusenden und eine Fülle von Rückfragen zu beantworten sind. Ganz konkret in diesem Fall wäre der Kunde oder seine Lebensgefährtin gar nicht in der Lage gewesen. Natürlich habe ich mich bereits nach dem ersten Telefonanruf der Begleiter aus dem Krankenhaus um die Schadenregulierung gekümmert. Dies ist eine Dienstleistung, die ein Kunde bei mir kostenfrei automatisch dazu erhält, denn dieser Service macht den Unterschied.
Selbst, wenn der Versicherungsvertrag etwas teurer wäre, als ihn ein Direktversicherer im Internet anbietet, wer kümmert sich dann im Schadensfall???

In der Hoffnung, dass Sie diesen Service von mir nie in Anspruch nehmen müssen!

Ihr
Wolfgang Ruch

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