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Eigenheimfinanzierung richtig absichern: Die Risikolebensversicherung

Bei Eigenheimfinanzierungen geht es meist um beträchtliche Summen und langfristige Zahlungsverpflichtungen. Wenn alles läuft wie geplant und die Finanzierung gut kalkuliert ist, sollte das trotzdem kein Problem sein. Was ist aber, wenn dem Kreditnehmer etwas zustößt? Dann ist unter Umständen die weitere Kreditbedienung in Frage gestellt, nicht selten kommt zum tragischen Ereignis noch eine akute Existenzgefährdung. Die Risikolebensversicherung bietet hier finanziellen Schutz.

Absicherung des Todesfallrisikos

Die Versicherung verfolgt einen einfachen Grundgedanken: Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, erhalten die im Vertrag Begünstigten – in der Regel der Ehepartner oder Angehörige – die vereinbarte Summe ausgezahlt. Sie kann dann zur Bedienung von Kreditverpflichtungen, ggf. auch zur Deckung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden. Risikolebensversicherungen sind wesentlich beitragsgünstiger als Kapitallebensversicherungen, da nur das Todesfallrisiko abgesichert wird und keine Sparleistung stattfindet. Deshalb kann schon mit vergleichsweise geringen Beiträgen eine hohe finanzielle Absicherung erzielt werden.

Auf die Restschuld abgestimmt

Die Versicherung lässt sich dabei so gestalten, dass sich die Versicherungssumme der Kredittilgung automatisch anpasst. Die Versicherungssumme sinkt dann im Zeitablauf und entspricht immer der noch offenen Restschuld. Sie wird deshalb häufig auch als Restschuld- oder Restkreditversicherung bezeichnet. Ein solcher Vertrag mit fallender Versicherungssumme ist noch günstiger als eine ’normale‘ Risikolebensversicherung mit gleichbleibendem Auszahlungsbetrag. Allerdings reicht die Auszahlung im Todesfall auch nur zur Erfüllung der noch offenen Zahlungsverpflichtungen. Welches Versicherungsmodell gewählt wird, sollte daher gut überlegt sein.

Erweiterter Versicherungsschutz möglich

Im Unterschied zur reinen Risikolebensversicherung kann bei Restschuldversicherungen oft noch ein erweiterter Versicherungsschutz vereinbart werden. Er greift nicht nur im Todesfall, sondern zum Beispiel auch bei Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit. Dafür fallen selbstverständlich entsprechende Beitragsaufschläge an. Im Effektivzins muss der Kreditanbieter die Versicherung nur berücksichtigen, wenn sie obligatorisch ist – also zwingend als Paket zusammen mit dem Kredit angeboten wird. Kreditanbieter verfolgen hier eine unterschiedliche Geschäftspolitik. Die Kosten der Restschuldversicherung werden beim Effektivzins gerne außen vor gelassen, weil das den Kredit optisch verteuert.

Beitragsfaktoren im Überblick

Die Beiträge zur Versicherung werden durch eine Reihe von Faktoren bestimmt. Die wichtigsten sind:

– die vereinbarte Versicherungssumme,
– die Laufzeit des Vertrags,
– die Art der Versicherung,
– eventuelle Überschussbeteiligungen,
– das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers.

Letzteres hängt vom Alter, der berufliche Tätigkeit und dem persönlichen Gesundheitsrisiko ab. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen vor Versicherungsabschluss ist obligatorisch. Falsche oder unvollständige Angaben gefährden den Versicherungsschutz.

Sinnvoller Schutz

Die Risikolebensversicherung ist ein sinnvolles Instrument zur finanziellen Absicherung einer Baufinanzierung. Mit vergleichsweise überschaubaren Beiträgen kann hier wirksamer Schutz erreicht werden. Welche Absicherung konkret gewählt wird, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Vergleichsportale im Internet bieten gute Möglichkeiten, die Konditionen unterschiedlicher Anbieter zu prüfen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ihr
Wolfgang Ruch

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